II OGH-Entscheidung... stiger Exekution zurückzuzahlen hat. Einen Rekurs gegen diese Entscheidung ließ das Kreisgericht Steyr nicht mehr zu. Auf die vom Anwalt der WAG nunmehr vorgebrachten Behauptungen, wie "...die erhöhte Mietzinsvorschreibung habe mit der seinerzeitigen Schillingseröffnungsbilanz nichts zu tun", "...die jetzige WAG sei nicht die frühere WAG, sondern sie sei erst im Jahr 1957 neu gegründet worden" usw., die unseres Erachtens nur der Verzögerung dienen, ging das Gericht nicht ein. Außer Zweifel steht, daß der Anwalt der WAG, hinter dem, da ja die Republik Mehrheitseigentümer der WAG ist, das Finanzministerium steht, weiterhin diese Verzögerungstaktik anwenden wird.Der Mieterschutzverband hat daher an Finanzminister Lacina einen offenen Brief gerichtet (siehe unten). Uberdachung der Kunsteisbahn jetzt! Die langjährige KPÖ-Forderung nach der Überdachung der Kunsteisbahn wird bereits von mehr als 3.000 Personen unterstützt. Durch die Überdachung könnte die Benützung des Eislaufplatzes ausgeDas Eislaufen und das Eisstockschießen zählt für viele zu den größten Freuden des Winters. Im Bild die Steyrer Kunsteisbahn. Offener Brief an Bundesminister Lacina Sehr geehrter Herr Bundesminister! Laut Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 31. Oktober 1989 haben die meisten Gemeinnützigen Bauvereinigungen seit 1982 zu Unrecht überhöhte Mieten für in den Kriegsjahren errichtete Mietwohnungen unter Berufung auf die Schillingseröffnungsbilanz aus dem Jahre 1954 eingehoben. Die Genossenschaften haben jedoch die zugrunde gelegten Eigenmitteln nie in dieser Höhe aufgewendet, sondern diese wurden fiktiv festgesetzt. Auch die Wohnungsanlagen GmbH (WAG) bediente sich - im Unterschied etwa zur Wohnungsgesellschaft „Neue Heimat" - dieser Methode. Laut Aussage von Direktor Michlmayr sind österreichweit rund 7.000 WAG-Mieter in Linz, Steyr, Eisenerz und Trofaiach von dieser Entscheidung betroffen. Grundlage für die OGH-Entscheidung war auch die Klage einer WAG-Mieterin aus Steyr-Münichholz. Der Revisionsverband der Gemeinnützigen nahm nach dem OGH-Urteil jedoch der WAG eigenständige Entscheidungsmöglichkeiten aus der Hand, die Finanzprokuratur als Eigentümervertretung blockte Lösungen im Sinne des OGH-Urteils durch eine Rückzahlung der zuviel eingehobenen Mieten ab, obwohl Urteile des Bezirksgerichts Steyr vom Mai und Oktober 1990 neuerlich im Sinne 8. Jänner 1991 des Höchstgerichts waren. Wir meinen jedoch, daß es weder für die betroffenen Mieter noch für das Ansehen der WAG günstig ist, jahrelang zu prozessieren und eine ziemlich eindeutige Entscheidung des OGH zu ignorieren. Im Sinne einer sauberen politischen Lösung wäre eine rasche Rückzahlung der zuviel eingehobenen Beträge an die betroffenen Mieter der richtige Weg. Wir ersuchen Sie daher, in Ihrer Eigenschaft als politisch verantwortlicher Eigentümervertreter für die WAG für eine solche politische Lösung dieses Konflikts tätig zu werden. Mit freundlichen Grüßen! Martin Grasser, Landesobmann dehnt werden. Die KPÖ-Gemeinderatsfraktion ist für eine schnelle Überdachung der Kunsteisbahn. Großmärkte zur Kasse bitten Als eine "halbe Sache" bezeichnete die KPÖ Oberösterreich die Zuschuß-Aktion des Landes - bis zu 50.000 Schilling Betriebsmittelzuschuß und bis zu 100.000 Schilling lnvestitionszuschuß - zur Rettung der Nahversorgung. Angesichts des in Oberösterreich besonders alamierenden Greißlersterbens von 5.111 (1970) auf 3.002 (1990) müsse der Hebel bei den Ursachen angesetzt werden: Diese sei ein durch das Versagen des Landes bei der Raumordnung und der gesetzgeberischen Untätigkeit des Bundes begründeter hemmungsloser Großmarkt-Boom mit fatalen Folgen. Die KPÖ verlangt daher in konsequenter Fortsetzung der 1989 beschlossenen kleinen SupermarktBremse im oö. Raumordnungsgesetz, grundsätzlich keine Großmärkte mit mehr als 500 Quadratmeter Verkaufsfläche mehr zu genehmigen. Weiters müsse der scheinbare Wettbewerbsvorteil der Großmärkte durch eine zur Förderung der Nahversorgung zweckgebundenen Parkplatzabgabe von tausend Schilling pro Parkplatz und Jahr ausgeglichen werden. Der Konkurrenzvorsprung der Großmärkte gegenüber den Nahversorgern sei letztlich nämlich durch die Steuerzahler aufzubringen, die für die Infrastruktur und die Folgen der gigantischen Verkehrsströme zu den Großmärkten aufzukommen haben, die besonders im Bezirk LinzLand exorbitant sind. Berechtigte Empörung und Verbitterung bei WAG-Mietern! Überfallsartig haben SPÖ und ÖVP am 31. Jänner 1991 das Wohnrechtsänderungsgesetz im Nationalrat beschlossen. Bereits eine Woche vorher segnete der parlamentarische Bautenausschuß das Wohnrechtsänderungsgesetz ab. Neben Änderungen im Mietrecht enthält dieses Gesetz auch eine Bestimmung, nach der die WAG (Wohnungsaktiongesellschaft) ab 1. Juli 1991 berechtigt ist, erhöhte Mieten auf Grund der Schillingseröffnungsbilanz vorzuschreiben. Österreichweit sind allein bei der WAG mehr als 7.000 Mieter betroffen. In Steyr sind es zirka 2.700 WAG-Mieter in Münichholz und Kohlanger, deren Wohnungen in den Kriegsjahren errichtet wurden. In diesen Häusern hat die WAG überhöhte Mieten verlangt. Im Durchschnitt wurden seit 1982 von jedem Mieter 27.000 bis 30.000 Schilling zu Unrecht eingehoben. Daher fordert der WAG-Mieterausschuß im Interesse der Betroffenen die Rückzahlung dieses Geldes. Ein OGH-Entscheid und die jüngste Entscheidung des Bezirksgerichtes Steyr gab dem Mieterschutzverband recht. Der Mehrbetrag muß den klagenden Mietern rückerstattet werden. Gesetz gegen die Mieter beschlossen Um die WAG und den gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen die Rückzahlung in Milliardenhöhe zu ersparen, wird diese ungerechtfertige Erhöhung durch das am 31. Jänner 1991 von der großen Koalition im Nationalrat - vier Monate nach der Nationalratswahl - beschlossene Wohnrechtsänderungsgesetz legitimiert. Eine Rückzahlung bekommen nur jene Mieter, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bis 1. März 1991 bei Gericht einen Antrag wegen Unzulässigkeit des begehrten Mietzinses eingebracht haben. Mit Unterstützung der Stadtgemeinde Steyr wurden noch zeitgerecht von den Mietern in Münichholz und Kohlanger die Anträge durch die Rechtanwälte Dr. Schmidberger, Dr. Keiler, Dr. Campregher (Mietervereinigung), Dr. Moringer (Mieterschutzverband) beim Bezirksgericht Steyr eingebracht. Trotz der heftigen Proteste der WAG-Mieter, des Protestes der Mitglieder des WAG-Mieterausschus- _ses und des Bürgermeisters der Stadt Steyr Heinrich Schwarz stellten sich der Finanzminister Lacina und die SPÖ- und ÖVP-Nationalräte nicht auf die Seite der Mieter, der Arbeiter, Angestellten und Pensionisten, sondern auf Seite jener, die gesetzwidrig jahrelang erhöhte Mieten eingehoben haben. Die große Koalition änderte das Gesetz so, wie es der WAG und den mächtigen Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen paßt und sanktionierte damit die illegal kassierten überhöhten Mieten. Im Interesse der Mieter appellieren wir nauerlich an Finanzminister Lacina, daß er für eine Regelung sorgt, bei der die tausenden Mieter ganz unbürokratisch ihr Geld wieder zurückbekommen, das sie unrechtmäßig an die WAG einzahlen mußten. Recht muß Recht bleiben!
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