Vorwärts Nr. 7, 17. Jahrgang, Dezember 1984

Wie.der Mietzinserhöhungen in der WAG· Siedlung Steyr-Münichholz! Mietermit geringem Einkommen haben Anspruch auf Mietzinsbeihilfe! Wie allgemein bekannt, wird die WAG-Siedlung Steyr-Münichholz, betreffend die während der Kriegszeit errichteten Bauten, derzeit generalsaniert, und zwar geschieht dies in fünf Bauetappen, wobei die ersten drei Bauetappen bereits durchgeführt wurden und die vierte Etappe in Durchführung ist. Über Antrag der WAG wurde nun mit Beschluß des Bezirksgerichtes Steyr vom 13. 11. 1984, betreffend die Abrechnung der drit ten Bauetappe und für die bereits begonnene 4. Bauetappe eine weitere Erhöhung des Instandhaltungszinses um S 2, - pro -Quadratmeter und Monat für zulässig erklärt, womit der von den Mietern zu entrichtende Grundmietzins durchschnittlich bereits 13,60 Schilling pro Quadratmeter und Monat beträgt. Bei den Angestelltenwohnungen ist die Sanierung der Häuser bereits abgeschlossen. Der Grundmietzins erhöht sich Mangelhaffe Verkehrslinien Anregungen für einen ver• besserten öffentlichen Verkehr übermittelte die KPÖ-Steyr dem Finanzrefe• rent der Stadt für das Budget 1985. Es soll endlich der Wunsch der Be-. völkerung der Mayr-Peter-Siedlung, Neustraße und Steinfeld erfüllt und dieses Stadtrandgebiet an Sonn- und Feiertagen durch die städtischen Linienbusse verstärkt angefahren werden. Ferner sollte Bedacht darauf genommen werden, daß die Autobusse auch wochentags halbstündig, und zwar bis 22 Uhr, im Einsatz sind. hier im Durchschnitt ab 1. 1. 1985 vorerst auf S 11, 20 . Hiezu wird vermerkt, daß die von der WAG ab 1. 7. 1982 und ab 1. 1. 1983 vorgenommene Erhöhung des Kapital dienstes von S 0, 76 auf teilweise über S 6,- pro Quadratmeter und Monat vom Mieterschutzverband bei Gericht angefochten wurde, eine endgültige Entscheidung aber noch aussteht. Die durchgeführten Arbeiten, sowie die Abrechnungenlwurden genauestens überprüft. Leider wurden die gesetzlichen Bestimmungen, wonach gemeinnützige Wohnungsgesellschaften - so auch die WAG - sämtliche Kosten auf die Mieter überwälzen können, auch während der 13 Jahre SPÖ-Alleinregierung (versprochen wurde ein soziales Miet- und Wohnrecht) nicht geändert. Auch waren weder die Steyr-Werke, (die ja zu 90 Prozent das Einweisungsrecht beanspruchen), noch die Stadtgemeinde Steyr (die Millionen_ für Fassadenrenovierungen an Privathausbesitzer ausgibt) bisher bereit, einen entsprechenden Zuschuß zur Renovierung (Enttarnung) der Fassaden zu leisten. Die Mieter können dafür bei der nächsten Gemeinderatswahl ihren Unmut zum Ausdruck bringen. Im gesamten Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß fü r Mieter mit geringem Einkommen die Möglichkeit besteht, beim Finanzamt eine Mietzinsbeihilfe zu beantragen, und zwar . darf das jährliche Net t o-Einkommen (Hilflosenzuschüsse werden nicht gerechnet) für eine Person S 100.000,- für 2 Personen S 125.000,- und für jede weitere Person zusätzlich S 8.500,- nicht übersteigen. Mieter, die glauben, auf Grund Ihres Einkommens Anspruch auf eine Mietzinsbeihilfe zu haben, mögen sich an den Mieterschutzverband Steyr, Schuhbodengasse 5, wenden. raa-aaaaaa~aaaaaaaaaaa~~aa~ He"rzlichste )•:- Festtagsgrüße und ein · .·. · glückliches, friedliches Jahr 1985 entbietet . * ... .. . ... Na.me.n& de11. KPö-S:te.yJt OTTO TREML -Gemcundvc.a:t SIEGFRIED VRATNY Be.z.vr.luiobma.nn

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