Vorwärts Nr. 3, 4. Jahrgang, April 1970

,:-. ,. ,.,·,d Normen des Vö l ::erredii:s. Ihre g„genseitigen Beziehungen -;s'::u hn n insbesondere auf den Prim:ipien der souveränen Gleichheit, _jer territorialen Integrität und Unantostborkeit der Staatsgrenzen, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und des gegenseitigen Vorteils. Artikel II D i~ Hohen vertragschließenden Seiten anerkennen gagenseitig ihren gegenwärtigen territorialen Bestand in den bestehenden Grenzen und d eren Unverletzlichkeit. Sie anerkennen die im Ergebnis des zweiten 'vVeltkriegcs entstandenen Grenzen in Europa, i nsbesonde re die Grenze zwisd-ten der Deutschen Demokratischen Republik und d er Bundes,epublik Deutsd1land sowie die Grenze on Oder und Neißt~ zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen. Artikel III D ie Hohen vertragschließenden Seiten verpflichten sich, auf die And rohung und Anwendung von Ge.weit in ihren gegenseitigen Beziehunqen zu 11er2id1ten und untereinander alle Stt eitfragen auf frledllchem We-Je und mit friedlichen Mitteln zu lösen. Beide Seiten verpflichten sich, olle den Festlegungen in Arti kel l ent• gogenstehenden und den Vert,-agspartner diskrirniniercmden Maßnahmen zu unterlassen, ohne Verzögerung diesem Vertrag entgegenstehende Gesetze und andere Normativakte aufzuheben sowie die i~evi sion entsprechender Gerichtscnt;.dH?idun~ien zu veranlassen. Sie ,,,,m fon auch in Zukun~ jegliche Diskrimtnierung des Vertragspartners ,, nt.e r!os.sen . Artikel IV Di,;) Deutsche Dernokratische Republik und die Bundesrepublik Deutsd1 - iG:1d verzichten darauf, Kernwaffen zu erlangen oder i n i rgendeiner form über diese zu verfügen. Sie verpflichten sich, dafür eintutrelen, doß Verhandlungen über AbrGstung durcilgeführt werden. Auf dem E·:id en der beiden deutschen Stooten dü rfen weder chemlsche noch bi ologische \A/offen hergestellt, stationiert oder gelagert werden. Aitikel V Dio Deutsche Demok.-afüd;f, Repub!ik und die Bundesrepub ilk Dautsd1kmd nehmen miteinander dip!omatisd1e,i Beziehungen auf. Sie lassea slch gegenseitig in den Houptstödten Berlin und Bonn durch Botsdmften VDrtrnten. Die Botschoft.en genießen alle !rr.mun itöten und Privilegien Entsprechend der Wiener Konvention über di\:'!{1mo t lsr:he Beziehungen vom 18. April 1961. Artikel VI D ie Beziehungen auf Teilg<::bi et~n werden gesonde!'t ve(trogiich vereinbart. Artikel VII Die D,·wtsche Demokratische Republik und die Bundesrep1.1blik Deutsd1kmd verpflichten sich, den Status Westberlins (ll;; i;e!bständlge politische Einheit zu achten und unter Berücksid,tigung dieses Stotu~· ihre s~- ;kihungen zu Westberlin zu regein. Artikel VIII D:e Deutsche Demokratisdie Republik und die Bundesrepublik Deutschland beantragen ohne Ver.::ögenmg in 0bereinstimrnur.g mit d,~rtl r' dr.zi p der Universalität der Orgonis,1tion der Verniri ten Nationen ihre i\ufnohrrie als vollberechtigte Mitglieder i11 die Orgonlsaticn der Verein ten Nation~n. Sie werden dafür eintreten, daß am.lme Stacten die Aufnehme der beiden deutsche,, Sk:atf:n in die Organ isation der Ver- '.ci nten Nationen unterstützen , Artikel IX Der Vertrag wird für die Dauer von ~') Jahren al:>geschbs.;.en . Er l!nter- !icg t der Rotifüiernng und tritt eineri Mcnot ~nd1 Au skrns<:h der Ratifik·:; tionsurkunden in Krcft. : ::;G!;Cr Vert rag w i rd g<~mäß Artlk.;il 102 d ;,r Charta der Verni n ten t,lationen ·J em Se:.:retor lal der Orgon1sation der Va re1nten Nationen zur Reg istri e- :-un9 übergeben. derlage Hitier-Deutschlands u r. :J die Bildung Z\.veier deutscher Staa.-• ten,von denen einer,die OOR,sich r-adikal von der Vergangeriheit a.bgewendet tJ~nd jeglicher imperia - listischen A.usdehnungs-u. Krie9s - pofüik für alle Zeiten abgesagt hat. Dies,~s Ergebnis rückgängig zu mac hen, heiHe nicht, ·den Ausbruch eines dritten \Ve.ltkriegs zu verhindern, sondern ihn zu fördern. Es i..-vare also nicht die Lösung d e r deutschen Frage von heute, sonder das Gegenteil. Die Lösung kann vielmehr nur darin besteh1:-::1~, die du,,.ch die Niederlage Hitler-• Deutschlans entsta.ndene Lage e nd , gülti~J a.nzuer kennen und der T :~.tsa.che Rechnung zu tragen, daß c"' . nunmehr zwei deutsche Staaten gibt, zwischen denen keine anderen Beziehungen herrschen k,innen, wenn es rechtens zugehen s oil, als sonst laut Völkerrecht zwischen zvvei souveränen Staaten herrschen. Das versteht man unter völke:r•- r-echfücher· Anerkennung der DI.) P„ Damit wäre de:r Hauptkonfliktstoff in Europa beseitigt und ein dauerhaff:t:H' F rieda für die Völker ge •• siche rt . Darin besteht die Lösung des vL - diskutierten deutschen Problem s von heute. Daß e.s zum Treffen von Erfurt karn 1 daß es zum T rcf -- fen von Kassel kommt I läßt darat; f schließen~ daß eine solche Lösunq sich anzbahnen begonnen haL .,..__ 1 • __,,...,...__________,__.............--.. Für di e Dr: ut:;,:h~ D,.;mokrct isme Rap1.1biik Für die 8t:nds:!>rripublik Deut ;ch lar.d

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