6. N iemandsland Münichholz Der Abzug der Besatzungstruppen 1 955 warf ein Problem auf, das in der schweren Zeit seit 1 945 keine besondere Beachtung fand, nun aber einer Lösung bedu rfte. Bis 1 938 gehörte Münichholz zur Gemeinde Behamberg in N iederösterreich. Als 1 939 mit dem Bau von Münichholz im Auftrag der »Reichswerke Hermann Göring« begonnen wurde, störte es weder Auftraggeber noch Bauherrn, daß das Gelände auf ehemals niederösterreichischem Boden lag . Ein Federstrich zwischen den Reichsgauen Oberdonau und N iederdonau regelte diese kaum beachtete Nebensächlichkeit. Der Ramingbach war von nun an nicht mehr die Grenze zwischen den Ländern bzw. Gauen. 1 ) I m Gesetzblatt für das Land Österreich vom 6. Oktober 1 938 wu rde das Gesetz über die Gebietsveränderungen im Land Österreich mit Wirksamkeit 1 . Oktober 1 938 kundgemacht, i n dem es heißt, »daß diejen igen Teile der Gemeinde Behamberg (Verwaltungsbezirk Amstetten) im ehemals österreichischen Land Niederösterreich, die der Reichsstatthalter in Österreich bestimmt, an das ehemals österreichische Land Oberösterreich fallen.« 2) I n der Kundmachung vom 1 1 . Oktober 1 938 wu rden die Grundstücke der Gemeinde Behamberg, die ab nun an Oberösterreich fielen , genau umschrieben.3) Diese Gebiete wu rden nun du rch eine Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich am 1 2. Oktober 1 938 mit dem Gebiete der Stadtgemeinde Steyr vereinigt.4) Mit der Ü bernahme der geltenden Gesetze und Vorschriften trug ab nun die Stadtgemeinde Steyr alle für dieses Gebiet notwendigen Pflichten und finanziellen Lasten. s) M it dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches stellte die vorläufige Verfassung vom 1 . Mai 1 945, BGBI. 5/45 die Bundesländer mit ihren früheren Grenzen, also vor dem Einmarsch der Nationalsozialisten, wieder her. So kam zum Beispiel das Ausseer Gebiet wieder zur Steiermark, und so wu rde Mü n ichholz wieder nominell niederösterreichisch. Sogar die Besatzungstruppen hatten im Juli 1 945 eingesehen, daß man Mü n ichholz, das i nzwischen mit Steyr zu einem Ganzen verwachsen war, n icht t rennen konnte. Nach beinahe dreimonatiger Besetzung, vom 9. Mai bis zum 28. Juli, hatten sich die Russen h i nter Münichholz und das Wälzlagerwerk zurückgezogen. Münichholz wu rde also auch seit 1 945, obwohl es nach der neuen Verfassung de j u re wieder zu N iederösterreich gehörte, widerspruchslos von Oberösterreich, bzw. Steyr verwaltet.6) Die Grenzverschiebung wu rde also sti l lschweigend geduldet. Eine Rückgliederung hätte n ichts anderes bedeutet, als daß ein g roßes I ndustrieunternehmen und ein ganzer Stadtteil voll , Deutschem Eigentum' in die Hände der Russen gefallen wäre.7) Die Kirchenbehörde in Rom tat schon mit 1 . Jänner 1 947 den entscheidenden Sch ritt, löste Münichholz aus der Diözese St. Pölten und sprach sie der Diözese Linz zu. Rein vom Verwaltungsmäßigen und der Struktu r der Bewohner, die sich eindeutig zum Stadtbereich Steyr zuordnen l ießen, war dieser Schritt notwendig gewo rden.s) Am 7. Juli 1 948 besch loß der oö. Landtag das Gemeindestatut der Stadt Steyr. I n diesem Landesgesetz hieß es nun im neuen Wortlaut folgendermaßen : Art. 1 : Das Gemeindestatut für die Stadt Steyr (Gesetz vom 1 8. März 1 930, LGB I . N r. 1 3) wird mit nachstehenden Änderungen wieder in Kraft gesetzt. Der § 1 hat zu lauten : D i e Gemeinde Steyr umfaßt d i e Bezi rke . 88
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