Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 37, Juni 1986

Außerdem hatten in beiden Bauabschnitten meh rere Schuhmacher Wohnungen zu gewerblichen Zwecken in Benützung. Die U nterbringung von »provisorischen« Geschäften in Wohnungen oder Garagen war zwar der WAG »ein Dorn im Auge«, da durch die zweckentfremdete Verwendung »der Wohnwert der Häuser gemindert wu rde« und die M itbewohner du rch das »geschäftige Treiben« in i h ren Häusern stark in M itleidenschaft gezogen wurden. Gerade in den ersten Nachkriegsjah ren konnte man sich aber das Geschäftsleben von Mün ichholz ohne dieser Eigenart n icht vorstellen. Aufg rund des Nachholbedarfes nach dem Kriege, des Mangels an Geschäftslokalitäten und am notwendigen Kapital zur E rrichtung von Geschäftslokalen wu rden von den Bewohnern häufig Gewerbeanmeldungen vorgenommen, bei denen die eigene Wohnung oder der Luftschutzkeller als Standort für das auszuübende Gewerbe angefüh rt wurden. So hatte die WAG zahl reiche Ansuchen zur Vermietung der Luftschutzkeller zu Gewerbezwecken (z. B . : für Schusterwerkstätten , Tischler, Getränkelagerung und sogar Büchereien) bis in die frühen Sechzigerjahre zu behandeln und lehnte Neuerrichtungen g rößtenteils ab, soweit nicht eine besondere Begründung vorlag. Trotz des berechtigten Versuches der WAG, die »Gewerbeprovisorien« einzustellen, kam es vermeh rt auch zu widerrechtl ichem Handel in Wohnungen und Luftschutzkellern. So stel lte die Handelskammer in den Fünfzigerjahren fest, daß die Verhältnisse in Münichholz im H i nblick auf Handel und Gewerbe »als die unerfreul ichsten von dem ganzen Bereiche (Steyr)« zu bezeichnen seien.4) Trotz der Normalisierung in den Sechzigerjah ren prägten die »Provisorien« in Wohnungen noch seh r lange das Bild des gesamten Stadtteiles und gaben dadurch dem Stadtteil lange seine Eigenart. Luftschutzkeller und Wohnungen als Standort für Werkstätten und Geschäfte (Hier: Schusterwerkstätte Prader) 1 42

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