Die Sozialisten sprachen sich eher aus Gründen einer langfristigen Sanierung der Sied· lung für eine für die Mieter zumutbare Erhöhung des Mietzinses aus. Diese konnte aber n u r unter Ausschöpfung aller Kontrollmaßnahmen und Offenlegung der genauen Bau- und Reparaturmaßnahmen der WAG akzeptiert werden. Sie wandte sich gegen die anfänglich gestellten überhöhten Forderungen. Die Kommunisten lehnten dagegen grundsätzlich jede Finanzierung der I nstandhaltungs· kosten im Wege der M iete ab. Vom rechtlichen Standpunkt war eine M ietzinserhöhung nach § 7 Mietengesetz und § 2 und 4 Zinsstopgesetz gerechtfertigt, wenn du rch die Zinsreserven der letzten Jahre und die künftigen Einnahmen nachweislich für die künftige I nstandhaltung kein Auslangen gefunden werden konnte. In der momentanen Situation war natürlich eine M ietzinserhöhung für jeden M ieter unverständlich. Umgekeh rt mußte aber jeder Aufschub der notwendigen l nstandhaltungsarbeiten i n spä· terer Folge noch g rößere Probleme mit sich bringen und den M ietern noch mehr Geld kosten. Diese Erkenntnis kann sicherlich rückblickend gewonnen werden. Bei der ersten Verhandlung vor 600 M ietern im Hotel Mü nichholz am 1 5. Juni 1 962 brachten die M ietervertreter i h re Gegenargumente vor. Sie forderten eine gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen aus dem Baufach sowie eines Buchsachverständigen, der prüfen sollte, wie hoch die Einnahmen der WAG aus dem l nstandhaltungszins in den letzten fünf Jahren wi rklich waren, da die WAG seit 1 960 von einer größeren Gruppe von M ie· tern höheren Zins verlangte. Die WAG wurde verpflichtet, sämtliche Belege über die Verwendung des Mietzinses seit Erbauung der Häuser vorzulegen, da von den Mietervertretern bemängelt wurde, daß die aufliegenden Unterlagen äußerst unvollständig waren. 1 4) Zwei weitere Jahre dauerte nun das Tauziehen um eine für beide Seiten akzeptable Lösung, ohne dabei Fortsch ritte zu erzielen. Am 7 . Februar 1 964 kam es zu einem Vermittlungsversuch von Bü rgermeister Fell inger im Rathaus Steyr. Als E rgebnis dieses Vermittlungsversuches erklärte sich die WAG bereit, den Mietervertretern Einsicht in die gewünschten U nterlagen zu geben. 1 5) I m Zuge dieses Gesprächs wurde allerdings auch festgestellt, daß der seinerzeitige Antrag der WAG von ca. 25 M i llionen Sch illing du rch das Bausachverständigengutachten überholt sei und eine E rfordernis von ca. 32 M i l l ionen Schilling vorliege. In zähen Verhandlungen bis ins Jahr 1 966 gelang es nun den Mietervertretern, eine akzeptable Neufestsetzung der M ieten zu erreichen. Nach fast zehnjäh rigem Mietenstreit wu rde zwischen der WAG und den M ietern folgender Vergleich geschlossen : Grundlage bildete das Gutachten des Bausachverständigen vom März 1 963. Bei der örtli· chen Begehung im Mai und Juni 1 966 wurde das festgesetzte Ausmaß eingesc h ränkt, sodaß sich mit 1 . J u l i 1 966 eine l nstandsetzungserfordernis von 24 M i l l ionen Schilling ergab. Nach Abzug der M ietzinsreserve von ca. 6 M i ll ionen Schi lling ergab der fehlende Betrag von 1 8 M i l l ionen Sch illing, aufgeteilt auf 1 2 Jahre, eine E rfordernis von S 1 ,-pro Quadratmeter und Monat. Die M ieter verpflichteten sich, ab dem J u l i 1 966 auf die Dauer von 1 2 Jahren (bis 1 978) zu· sätzlich zum bisherigen Stopzins 1 Schilling pro Quadratmeter und Monat zur Deckung des lnstandsetzungsaufwandes zu bezahlen. Die WAG verpflichtete sich, während der kommenden sechs Jahre keinen weiteren Antrag auf Abänderung des Stopzi nses gemäß § 2 Zinsstopgesetz einzubringen. 1 22
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2