Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 37, Juni 1986

Aufg rund dieser Situation war es auch bezeichnend, daß die Versammlungen der M ieter in Mün ichholz oft in äußerst turbulentem Rahmen abgehalten wurden . So vermerkte am 1 1 . August 1 946die Steyrer Zeitung, daß die Versammlung der Mieter an diesem Tage »die erste dieser Art war, die ruhig verlief.« 2 ) I m Jahre 1 946 waren die verhältnismäßig hohen Mietkosten, bezogen auf die Lebenshaltungskosten , Anlaß zu M ieterprotesten .3) Durch eine Zinszuschußaktion konnte dieses Problem vorläufig gelöst werden .4) I m Jahre 1 948 stand die Bevölkerung von Mün ichholz wieder vor einer Mietzinserhöhung g rößeren Ausmaßes. Diese Erhöhung resultierte aus den bereits in anderen Städten und auch in der Stadt Steyr durchgefü h rten neuen M ietzinsregelungen du rch die enorm gestiegenen Verwaltungs-, I nstandhaltungs- und Betriebskosten . Du rch Verhandlungen d e r Mietervertreter konnten meist massive M ietzinserhöhungen vermieden werden und Kompromisse geschlossen werden, obwoh l , wie schon erwähnt, die Verhandlungen der verschiedenen politischen Lager der Mietervertreter untereinander meist noch schwieriger zu bewerkstelligen waren und stürmische Szenen bei M ieterversammlungen nach wie vor auf der Tagesordnung standen . s ) Das Preisregelungsgesetz 1 950, BGBI. N r. 1 94 ermächtigte das Bundesministerium für I nneres, die Preise für bestimmte Sachgüter und Leistungen festzusetzen. Gestützt auf § 2 des Gesetzes wurden mit der in der Wiener Zeitung vom 1 1 . November 1 95 1 , N r. 261 verlautbarten Kundmachung vom 1 0. November 1 95 1 Richtlinien für die Erstellung von M ietzinsen in Häusern gemeinnütziger Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen erlassen . D iese Regelung war bis zum 30. Juni 1 954 in Kraft. 6) Ab November 1 954 beabsichtigte die WAG eine Verdoppelung bis Verdreifachung der I nstandhaltungskosten von 4 Schi l l ing auf 8 bzw. 12 Schilling pro Quadratmeter. Die WAG begründete diese Maßnahme damit, daß die Wohn ungsinstandhaltung aus den M ieten nicht mehr gedeckt werden konnte, dies umso meh r, »als die Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse einen erheblichen Nachholbedarf h interließen«. Nach Absicht der WAG sollte diese Erhöhung n icht zeitlich beg renzt, sondern eine ständige Ein richtung bleiben .7) Zweifelsohne muß festgestellt werden , daß es in der ersten g roßen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen M ieter und WAG n icht um die Frage ging, ob eine Reparatu r der Häuser notwendig sei. Es ging eher darum, ob die WAG tatsächlich mit den bisher vereinnahmten l nstandhaltungsbeiträgen nicht ihr Auslangen gefunden hätte.B) Da der gegenteilige Beweis nach Ansicht der M ieter nicht gebracht werden konnte, erging sowohl vom kommunistischen M ieterschutzverband als auch von der sozialistischen M ietervereinigung der Rat an die M ieter, die Erhöhung nicht zur Kenntnis zu nehmen und n u r den im Vormonat vorgesch riebenen M ietzins zu begleichen. Über die anfänglichen Differenzen h inweg schlossen nun erstmals M ieterschutzverband und M ieterve reinigung ein sch riftliches Ü bereinkommen ab, den »gerechten Kampf der M ieter von Münichholz, Kohlanger und Letten wider die WAG Linz gemeinsam zu füh ren : I n diesem Überein kommen wurde eine gemeinsame Vorgangsweise, gegenseitige I nformation und Absprache in allen Dingen, die die Verhandlungen mit der WAG betreffen, beschlossen. Allerdings betont der Punkt 8, daß dieses Ü bereinkommen »sich jedoch nur auf das gegenständliche Verfah ren mit der WAG« bezieht und »sich mit Abschluß des Verfah rens auflöse«. 1 20

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