Veröffentlichungen des Kultturamtes, Heft 36, Dezember 1985

tritt in den Orden erfolgte auf Empfehlung des Rhetorikprofessors nach Abschluß des Gymnasiums im Alter von 15 bis 17 Jahren. Dem zweijährigen Noviziat folgte ein Jahr „Repetition" , welche die im Gym– nasium erworbenen Kenntnisse vertiefen und gleichzeitig auch das pädagogische Rüstzeug liefern sollte. Dieser „Repetition" folgte der dreijährige Besuch des Lyzeums (des Studiums der Philosophie) . Die nun folgenden vier Jahre mußte der nunmehrige Magister dem Unter– richt am Gymnasium widmen, dem er im Regelfall von seinem 21 . bis zu seinem 25 . Lebensjahr oblag. Daß es den Magistern bei diesem ju– gendlichen Alter oft an Erfahrung fehlte, war ein durch das Ausbil– dungsschema bedingter Mangel. Es ist wohl auch klar, daß nicht jeder die entsprechende Neigung oder Veranlagung für den Unterricht und den Umgang mit jungen Menschen mitbrachte , sodaß es manchen Magister gegeben haben mag , der den Unterricht pfl ichtgemäß aber ohne innere Anteilnahme hielt 19 ) . Was man von Seiten des Ordens un– ternahm, um diesen Mängeln abzuhelfen, davon wird weiter unten noch zu reden sein . Es kann jedoch keinem Zweifel unterliegen, daß die mei– sten dieser Magistri ihr Amt sehr genau nahmen, es mit Eifer, Liebe und Verständnis ausübten und dadurch auch entscheidenden Einfluß auf die Gemüter der ihnen anvertrauten Jugendlichen nahrrien , auch wenn sie selten länger als ein oder zwei Jahre an der gleichen Anstalt wirk– ten 20 ) . Nach diesen vier Jahren Unterricht am Gymnasium begann der Magister sein dreijähriges Theologiestudium, wurde nach dessen Be– endigung zum Priester geweiht und nach dem „annus tertiae proba– tionis" Vollmitglied des Ordens (Profeß der vier Gelübd\e21 ). Die Zahl der zur Verfügung stehenden Magistri war also trotz des damals guten Ordensnachwuchses immer beschränkt, auch wenn der P. Provinzial, wie es ihm die 26 . Regel 22 ) vorschrieb, sicher nur in besonderen Aus– nahmsfällen eine Befreiung „vom Lehramte der Grammatik oder Hu– manität" genehmigte. Die Organisation des Unterrichts war durch die Studienordnung streng geregelt. Diese beruhte auf einem _Entwurf, der 1586 erarbeitet worden war und mit geringen Änderungen und Ergänzungen 1599 zur endgültig approbierten Studienordnung erklärt wurde23 ) . Als in Steyr das Gymnasium eingerichtet wurde, war sie schon eine Generation hindurch erprobt worden und sie blieb auch mit geringen Änderungen bis zur Auflösung des Ordens in Gültigkeit. Das Schuljahr begann nor– malerweise am 3. November und dauerte für das Gymnasium bis zum 29. September24 ) . Dies ist für Steyr mehrmals zu belegen . So begann 1632 die Schule mit dem HI.-Geist-Amt am 3. November25 ), 1679 er– laubt der Stadtrat trotz Pestgefahr, mit dem Unterricht am Gymnasium ,,statuto Novembris die" zu beginnen26 ); das Ende des Schuljahres , welches in Steyr am 29 . September mit einem Theaterstück und feier– licher Prämienverteilung beschlossen wird, ist z.B. für 1634, 1635, 1647 u.a.27 ) Jahre ausgewiesen . In der 37 . Regel für den Provinzial werden auch die übrigen Ferientage des Jahres genau festgelegt28 ). Hiebei 75

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