gewiesen, jedoch erst 1656 wird der 10. Juni 1654 als Tag seines Amts– antrittes angegeben. Ähnliche Beispiele gibt es auch in den Folge– jahren. Die Abfassung der Catalogi mußte also wohl spätestens im Mai des jeweiligen Vorjahres ab.geschlossen sein. Dabei ist zu beachten, daß der Personalwechsel nicht zum Jahresende, sondern, wie schon Brandl 5 ) angibt, für Ende Oktober - Anfang November anzusetzen ist. Jedoch dürfte der Wechsel im Hinblick auf den Beginn des Schuljahres, welcher in der Regel auf den 3. November fiel, zumeist schC,n im Ok– tober zum Abschluß gekommen sein.6 ) Mußte man doch den Neuan– kömmlingen Gelegenheit bieten, sich mit den örtlichen Verhältnissen im notwendigen Umfang vertraut zu machen. In den Kapiteln 2 bis 5 ist bei den Personen jeweils das Jahr angegeben, in welchem die „Cata– logi" sie anführen , jedoch gilt nach dem Gesagten allgemein, daß sich die Betreffenden fast immer spätestens Ende Oktober des Vorjahres in Steyr befanden . Hier ist es vielleicht angezeigt, einige grundsätzliche Bemerkun– gen zur Institution des Gymnasiums der damaligen Zeit einzuschalten. Neben der Seelsorge, die insbesondere am Anfang der Tätigkeit auch die Bekehrung der zum Luthertum abgefallenen Katholiken zum Ziele hatte, gehörte die Unterweisung der Jugend zu den wesentlichen Auf– gaben des Jesuitenordens. Daher gab es überall dort, wo ein Kolleg errichtet wurde, auch ein Gymnasium. Das Kolleg als Ganzes unter– stand dem Rektor, mit der Führung des Gymnasiums wurde ein Pater als „praefectus scholarum" betraut. Die Leitung der zumeist mit einem Gymnasium verbundenen Knabenseminare oblag dem„P. Regens Se– minarii", während der Unterricht in den einzelnen Klassen des Gym– nasiums von Magistern, gelegentlich auch von Patres bestritten wurde. Das Gymnasium galt damals lediglich als Vorbereitung auf die Philosophie und auf das eigentliche Fachstudium, hatte also damals - und das gilt im wesentlichen noch heute- als wichtigste, man könnte fast sagen alleinige- Aufgabe, dem Geist des jungen Menschen jene Schulung zukommen zu lassen, die ihn zum Fachstudium an einer Uni– versität befähigte. Daß für den Orden unter diesem Fachstudium in erster Linie die Theologie zu verstehen war, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. Über die Organisation dieses Gymnasiums schreibt die Studienordnung aus dem Jahre 1599 in der 21 . Regel für den Provinizial vor:,,§ 1. Der Schulen für die niederen Studien ... sollen nicht mehr als fünf sein: eine für die Rhetorik, die zweite für die Huma– nität und drei für die Grammatik. § 2. Diese fünf Stufen sind nämlich so unter sich verkettet, daß sie in keiner Weise miteinander vermischt oder an Zahl vermehrt werden dürfen ..." 7 ). Es heißt dann weiter, daß bei weniger als fünf Schulen 8 ) in einer Klasse zwei Abteilungen so ein– zurichten sind, daß eine jede einer der fünf Stufen entspricht ; ein deut– licher Hinweis auf die Möglichkeit der Zusammenlegung von Klassen mit Abteilungsunterricht, wie er in Steyr immer wieder zu finden ist. Ebenso war vorgesehen, eine Schulstufe mit zu großer Schülerzahl auf 72
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