z ZÄNGL /Zangl/ M. Kaspar, Pa, Pr 1665, Gr 1666. StR 1, 217/17, 220/14 ZECHNER M. Joseph, Ps 1726; StR II, 154/12, 155 ZE(C)NER M. Martin, Pa, Pr 1654; * St. Stephan/Stmk 1634, t Graz 1697. Peinlich 1870/94; Brandl 56; StR 1, 172/12, 223/7, 227/6, 231/2, 235/5, 239/2 ZERNER /Zörner/ M. Johannes, Sy 1642, 1643, 1649, 1653; Ps 1654; tWien 25.8.1660. LA 1660 (CVP 12221.8), fol. 305r; Brandl 56; StR 1, 75/10, 81/10, 140/5, 169/8, 172/8, 176/7 ZETTLACHER M. Paul, Pa 1772. Duhr IV/1, 3491, 3531, 3941, 3951; StR II, 140/15 ZIGLMILLER P. Johannes, R 1674 - 1677. S. Teil 1 ZILFEST M. Georg, Pa, Pr 1648; Gr 1649. CSL 12a; Schard. 180, 183; LR C III C 2, 48/11; StR 1, 122/10, 140/10 ZIN(N)ER M. Thomas, Sy 1652; Ps 1653. CSL 12a; Schard. 143, 180; LR C III C 2, 94/12; StR 1, 164/9, 169/10 ZURAVSKY M. Franz, Pr 1725; StR II, 146a/14 Anmerkungen 1 ) Der gesamte Personalstand, also Patres, Magistri und Fratres, ist in den vom Verfasser erstellten "Regesten, betreffend das Collegium SJ in Steyr" enthalten. 2 ) Diese werden im Archiv der österreichischen Jesuitenprovinz in Wien 1., Bäckerstraße 18 aufbewahrt. Sie liegen dort bis zum Jahre 1640 als Fotokopien von Abschriften , für 1641 - 1671, 1673 - 1714 als Mikrofilm, für 1715 - 1740 und 1741 -1773 als Drucke auf. Dzt. fehlen noch die Catalogi für 1672. Für die Bereitstellung dieses Materials, das vom dzt. Archivar Herrn P. Anton Pinsker in mühevoller Kleinarbeit zusammengetragen wurde, sowie für die prompte Anfertigung von Xerokopien aus den Druckwerken danke ich ihm aufrichtigen Herzens. 3 ) Die Funktion ist nicht angegeben: Für den Pf 1650, 1673, 1682, 1701; für die SR: 1654, 1668 4 ) Ausnahme: 1650 M. Franz Seiser; jedoch ist aus der Anordnung der Lehrer seine Funktion eindeutig zu erschließen. 5) Brandl 51 6 ) Cornova (S. 85, Anm. a), der allerdings die Verhältnisse in der böhmischen Provinz beschreibt, welche aber wohl kaum wesentlich von den österreichischen abwichen, fand der Aufbruch für die Magistri nach dem 8. September statt, für die Patres etwas später, jedoch so, daß die Magistri spätestens Ende September, die übrigen Ende Oktober eintrafen 7 ) Zitiert nach Duhr, Studienordnung 185. Duhr versucht nachzuweisen, daß diese Organisationsform auf das Vorbild der Lütticher Schule zurückgeht. Ebd. 6 ff 8 ) Unter "Schulen" sind Schulstufen bzw. Klassen zu verstehen 9 ) Duhr, Studienordnung 186 10) Ebd. 11 ) Das Eintrittsalter lag in der Regel zwischen 9 - 12 Jahren, doch wurden gelegentlich auch ältere Schüler aufgenommen. Cornova 97 gibt als Eintrittsalter 9 - 10 Jahre an 12 ) Vgl. StR 1, 30/9, 46/10, 140/9, 153/ 10, 11, 239/11, 12 13 ) Schard . 135 - 196 14 ) Die "Catalogi " führen sie als "Professores (auch 'Magistri') scholarum" an 15 ) Die Führung von zwei Klassen im Abteilungsunterricht scheint an kleineren Kollegien die Regel gewesen zu sein. - Vgl. dazu Duhr III, 195. - Auch größere Kollegien machen im Falle von Lehrer– oder Schülermangel davon Gebrauch, wie z.B. in Klagenfurt. - Vgl. Drozd 201 . - Auch Cornova 141 f berichtet, daß ein Professor gelegentluch zwei Klassen unterrichtete. Obwohl bis zur Auf– lösung des Ordens selber Jesuit, scheut er sich nicht, Kritik zu üben, wo sie berechtigt ist wie in diesem Falle, und stellt fest, daß dieser Brauch einen Nachteil für die Schüler und eine Belastung für den Lehrer darstellte. Leider wurde Cornova in der bisherigen Literatur meist nur mit jenen Stellen 116
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