Unter den verschiedensprachigen Titeln werden genannt: Die Halsgerichts– ordnung Karls V., die Geschichte des Jüdischen Krieges von Josephus Flavius, die lnstitutiones iuris des Justinian, der Jugurthinische Krieg von Sallust und die Cäsarianischen Kommentare über den Gallischen Krieg usw. Die Schätzung des Hauses ergab die Summe von zweitausend Gulden. Dem standen Verbindlichkeiten und Schulden im Ausmaß von zweitausenddrei– hundertachtzig Gulden gegenüber. Im Jahre 1644 ersuchte Martha Frizler den Stadtrat, ihr das Vermögen des verstorbenen Gatten auszuhändigen. Im Jahre 1651 wird das Haus als „ziemlich baufällig " bezeichnet und die Meinung vertreten , die Frizler'sche Witwe werde es ganz ruinieren (7). 1. Totenbuch II der Stadtpfarrkirche, S. 34. - E. Krobath, Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit. VKST. 23/1962, S 39 ff. - V. Lutz, Das Bummerlhaus (1. Teil), Die Besitzer Pandorfer, Prandstetter, Händl und Frizler, VKST. 32/1975, S. 48 ff. - StB. 1651 , Nr. 46. 2. Das Haus Stadtplatz Nr. 34 gehörte von 1648 bis 1663 Florian und Anna Marga– rete von Sprinzenstein, geborene von Salburg, und anschließend bis 1699 Elisa– beth Sidonia von Salburg, geborene Scherffenberg. Das Haus war bis gegen 1781 in adeligem Besitz. - Krenn , H. 61. - Hans Andreas Zollitsch war gegen 1648 in den Besitz des Hauses Nr. 30 gekommen. Am 4. Juli 1695 kam es dann an das Stift Kremsmünster, das es mit einjähriger Unterbrechung bis 1776 besaß. - Krenn, H. 63. - RP. 1695/ 139. - StB. 1735, Nr. 48. 3. Verlassenschattsinventar vom 3. Oktober 1643, StA., K. XI, L 17. 4. Das Inventar wurde in zwei Exemplaren angefertigt und vom damaligen Stadt– richter Josef Achtmark von Achtmarkstein und dem Stadtrichter Georg Wern– berger versiegelt. 5. V. Lutz, Der Aufstand von 1596 und der Bauernkrieg von 1626 in und um Steyr. VKST. 33/ 1976, S. 83. 6. Wolfgang Lindner, Die Annalen (1590 bis 1622), Archiv für die Geschichte der Diözese Linz, herausgegeben von K. Schiffmann, Linz 1910, S. 384. 7. Krenn, H. 62. - StB. 1648/7. - StB. 1651 /46. Wolf Heinrich Händl Schon im 16. Jahrhundert hatte das Bummerlhaus der Familie Händl gehört, und zwar dem Wolf Händl zu Ramingdorf (gestorben 7. Dezember 1595) (1). Im Jahre 1646 verfügte der Stadtrat die pachtweise Überlassung des Hauses an Wolf Heinrich Händl zu Ramingdorf. Dieser war ein Enkel des vorhin genannten Wolf Händl. Dieses Pachtverhältnis dauerte nur fünf Jahre. Schon am 13. Juni 1651 wurde dieses gekündigt. Wolf Heinrich Händl hinterließ auf dem Haus Abgabenschulden in der Höhe von 295 fl. (2) . 1. V. Lutz. Das Bummerlhaus, 1. Teil. Die Besitzer Pandorfer, Prandstetter, Händl und Frizler. VKST. 32/ 1975, S. 46 ff. - Über Händl, vgl. VKST. 23/1962, S. 3 ff. - VKST. 19/1959, S. 43 ff. - VKST. 20/1960, S. 41 ff. - VKST. 17/1 957, S. 38 (Wap– pen). - Preuenhueber, S. 314. 2. J. Ofner. Das Bummerlhaus in Steyr. Festschrift 1973, S. 16. 53
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