Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 35, April 1980

Der Stadtbrand von 1727 und dieAufhebung des Klosters Am 29. August 1727 brach in einem Färberhaus in Ennsdorf ein Brand aus, der auf das linksseitige Ennsufer übergriff und einen Großteil der heutigen Altstadt einäscherte. Die Niederlassung der Zölestinerinnen „am Berg" fing an drei Seiten gleichzeitig zu brennen an. Die Nonnen retteten sich nach Garsten . Die Kirche in ihrer Gesamtheit, alle Altäre und die Einrich– tung wurden ein Raub der Flammen. Der Turm stürzte ein und die drei herabfallenden Glocken durchschlugen alle Gewölbe bis in die Gruft. Die Sakristei, die dort aufbewahrten Paramente und eine wertvolle Monstranz wurden vernichtet. ,,Durch ein Wunder" überstand die Muttergottesstatue in der ebenfalls vernichteten Loretto-Kapelle die Feuersbrunst (1 ). Erst nach acht Tagen konnte den Flammen Einhalt geboten werden. Nur der Weinkeller der Nonnen blieb unversehrt. Doch nicht alle Klosterfrauen hatten sich retten können. Achtzehn waren entweder verbrannt oder erstickt. Unter ihnen auch die taube Nonne Maria Katharina. Abt Ambras von Gar– sten (1715 - 1729) brachte die heimatlosen Nonnen im Schloß Rosenegg für die Zeit von vierzehn Monaten unter (2). Nach dieser Katastrophe ließen die Zölestinerinnen ihre fast gänzlich ver– nichtete Niederlassung wieder aufbauen. Um die notwendigen finanziellen Mittel zu erhalten, wurden Sammlungen veranstaltet. Noch im Unglücksjahr konnte die Loretto-Kapelle wiederhergestellt werden. Am 17. August 1728 wurde das neu erbaute Kloster vom Garstener Abt eingeweiht. Bald darauf konnten die Nonnen wieder zurückkehren. Die liturgischen Handlungen aber mußten in der Loretto-Kapelle durchgeführt werden, da an der Kirche noch gebaut wurde (3). Die Klosterkirche wurde am 26. Juli 1729 vom Bischof von Passau kon– sekriert. Der Hochaltar wurde 1731 mit einem Bild von Karl von Resel– feldt geschmückt. Es war 17 Schuh hoch und kostete zweihundert Gulden (4). Am 30. Oktober 1781 wurde das Dekret hinsichtlich der Aufhebung aller Nonnenklöster, die sich bloß dem beschaulichen Leben widmeten, veröffent– licht (5). Den Nonnen des Zölestinerinnenklosters war schon im November 1773 verboten worden , Aktivkapital aufzukündigen, Schulden einzugehen und vor allem, ohne Wissen der „Landesstelle" Novizinnen aufzunehmen. Die Zölestinerinnen in Steyr erfuhren von der drohenden Aufhebung ihrer Niederlassung. Die Priorin Maria Aloisia schrieb am 3. Februar 1782 dem Landeshauptmann, daß die Klosterfrauen die Absicht hätten, sich im jose– finischen Sinne dem Staate nützlich zu machen. Sie hätten sich entschlos– sen, den Unterricht für Mädchen im Rahmen einer Normalschule auf eigene Kosten zu übernehmen und mit diesem Antrag beim Rat der Stadt Steyr vorstellig zu werden. 42

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