vertrag vom 11 . Februar 1833 ging dieses „ Neben- oder Meßnerstöckl, das vom Exzölestinerkloster ganz abgesondert steht, anstoßend an die Theater– garderobe " an Anton Wittenberger über. Eine eigene Grundbuchsnummer wurde eröffnet, und das Wiederverkaufsrecht der Stadt Steyr eingeräumt, falls der Religionsfond das ganze Exzölestinergebäude wieder einlösen sollte (11). Die nächsten Besitzer waren Peter und Viktoria Amon (1838 bis 1846), die Witwe Viktoria Amon (1846 bis 1856), Karl und Anna Tomitz (1856 bis 1859), Franz und Aloisia Tomitz (1859 bis 1862) sowie Andreas und Maria Geyer (1862 bis 1875) (12). 1. StB. 1543, BI. 14 v. und 7. 2. StB. 1567, BI. 16 v. - StB. 1573, BI. 20v. - .,Leibgedinghaus": Dienstleistung an das Bruderhausamt. Vom durch die Stadt verwalteten Bruderhausamt hat Fuchsberger dieses Haus als „ Leibgedinge" , das ist Pacht auf Lebenszeit, be– kommen. Es ist anzunehmen, daß sich das Leibgedinge auch auf die Erben erstreckt hat (Fuchsberger, gestorben 1543. - Vgl. StB. 1543 und StB. 1567). 3. StB. 1583, BI. 21 . - StB. 1598, BI. 25v. 4. StB. 1620, S. 44. - Emigranten 1627, BI. 25 v. - Totenregister 1. 5. StB. 1635, S. 34 6. Urbar 1641 bis 1644. - StB. 1648, S. 19. - StB. 1649, S. 12. - StB. 1651 , Nr. 86. - RP. 1665/132/3. Juli. - RP. 1665/133/3. Juli. - Hausbeschreibung 1669, Nr. 43. 7. RP. 1675/36/23. Februar. - RP. 1680/8/ 13. Jänner und 28. v. / 26. Februar. - Urbar Bruderhaus 1680. 8. Krenn, H. 108. 9. Krenn, H. 106, Anm . 27. 10. Hofkanzleidekret vom 5. September 1786 : Klosterkirche, Kapelle und zwei Holz– behältnisse um dreitausendfünfhundert Gulden. 11 . GB. 1833, Bg. 143 a. - Kaufvertrag vom 11. 2. 1833. 12. Kaufvertrag vom 1. 9. 1833. - Einantwortung vom 11 . 7. 1846. - Kaufvertrag vom 7. 1.1856. - Kaufvertrag vom 24.4. 1859. - Kaufvertrag vorn 10. 7. 1862. Berggasse Nr. 14 Das dem Areal des Zölestinerinnenklosters benachbarte Haus ist einer näheren Betrachtung wert, wird es doch bis 1792 als „ Gemainer Kasten " bezeichnet und fungierte es doch über zwei Jahrhunderte lang als Schul– gebäude. Initiator dieses Baues war der Mönch Calixtus (1 ). Calixtus kam 1525 nach Steyr und verließ die Eisenstadt zwei Jahre spä– ter (2). Calixtus wird von Karl Eder als der „Mann an der Bruchlinie der alten und neuen Zeit" bezeichnet (3) . In der Adventpredigt des Jahres 1525 kritisierte er scharf die Zeremonien , die Seelmessen, die Jahrtagsfeiern und das überhandnehmen des Ablaßwesen. In Anlehnung an Luthers Traktat „Von der Freiheit des Christenmenschen" empfahl Calixtus den Steyrer Bürgern die Errichtung eines „Gemainen Kastens". Am 20. April 1526 wurde die Errichtung dieser von Protestanten geschaffenen karitativen Einrichtung - eine Art Armenkasse - nach Antrag der Stadt Steyr vom Landesfürsten bewilligt (4). Der „ Gemaine Kasten" wurde in der Eisenstadt ein so großer Erfolg, daß andere Städte diesem Beispiel folgten. 1525 errichtet, gehörte der „ Gemaine 18
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