Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 35, April 1980

Dieser vom 11. September 1656 datierte Vertrag nennt die „Behausung am Berg nächst dem kaiserlichen Schloß". Die letzte Bezeichnung beweist, daß das Haus Berggasse Nr. 6, bzw. Nr. 8 das letzte oder das erste der west– lichen Zeile „am Berg " gewesen war und daß damals das Haus Berg– gasse Nr. 4 keinen Bestand gehabt hatte (9). Das Walfische Haus war gegen den Stadtgraben hinaus durch Öffnungen ungeschützt, auch durch den angebauten „ Gemainer Stadtturm " war dieses Areal offen . Das Untergeschoß des Turmes wurde nunmehr vermauert, die Öffnungen durch starke Türen gesichert und die dazugehörigen Schlüssel im Stadtkammeramt deponiert. Am 21. April 1662 suchte die Priorin des Klosters Maria Christina beim Magistrat an, das Walfische Haus baulich verändern zu dürfen , weil dieses sehr unbequem und eng sei und die „ bessere Luftschöpfung " verhindere. Die Klosterschwestern baten um Genehmigung und teilten die Absicht mit, das Walfische Haus abzubrechen und den Grund zur Errichtung eines ,, Klösterls" zu verwenden . Noch im gleichen Jahr wurde zwischen dem Magistrat und den Zölestine– rinnen ein Vergleich bezüglich der Abgaben vom Walfischen Hause ge– schlossen. Dieser wurde dann hinfällig , als später der gesamte Besitz des Klosters für abgabenfrei erklärt wurde (10). Am 16. August 1673 traf die damalige Priorin Maria Anna Eleonora bezüg– lich der Senkgrube einen Vergleich mit der Stadt. Wiederum wurde der Turm genannt, der es ermöglichte, in die Klausur der Klosterfrauen zu sehen (11). Ähnlich dem Walfischen Haus waren auch bezüglich des angekauften Wöt– zingerischen Hauses - Berggasse Nr. 12 - Regelungen notwendig. Dieses Haus, auf dem die Nonnen beabsichtigten , die Lorettokapelle zu errichten , wurde wie die anderen von Steuerabgaben befreit (12) . Darüberhinaus wurden die Nonnen verpflichtet, auf ihren Besitzungen keine bürgerlichen Hantierungen zuzulassen . 1681 wurde die Schwester Maria Anna Gabriela Theresia als Priorin genannt (13). Das zweite Haus auf diesem Areal gehörte bis 1465 Georg Scheck vom Wald. Die Schecken waren ein altes Steyrer Geschlecht, die als Burggrafen in der Stadtgeschichte eine große Rolle spielten . Georg Scheck vom Wald , Besitzer von Aggstein und Ottenschlag, hatte das „Haus auf dem Berg zu Steyr an der Stadtmauer, das dritte Haus von der Hofbrucken " im Jahre 1465 seinem Diener Stephan Hasiber geschenkt. Das Haus konnte nur das dritte sein, weil das Wallseeische Haus noch keinen Bestand hatte (14) . Georg Scheck vom Wald war Kammermeister Herzog Albrechts. Beim Leichenkondukt Kaiser Albrechts II. in Wien hatte er 1439 den Schild des Römischen Reiches getragen (15). Der Diener des Schecks Stephan Hasiber und seine Gattin besaßen das Haus bis zum Jahre 1489. Deren Kinder Hans, Sebastian, Margarete und Ursula verkauften im letztgenannten Jahr das Haus am Berg dem Mert 13

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