Ferdinand III. am 12. Februar 1649 das Vorrecht erhalten hatte. P. Stahal erwarb vom ehemaligen Besitzer Eranhardt 9chlüßelmayr und dessen Ehe– frau Katharina am 27. 9. 1651 um 3.800 Rheinische Gulden dieses Gut samt „seinen Grundstükhen , Wißmätern , Wißheurguetl , wie auch der sich darbey befindtendten Präugerechtigkeit (Berechtigung zu Bierbrauerei), Ziegel und Kalchoffen und was sonst dazu gehörig ".91 ) Der Kaiser befreit den Schlüs– selhof, solange er dem Kolleg gehört, zur Gänze von allen Steuerabgaben , Herrenforderungen und allen übrigen Oneribus mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages. Für diejenigen Güter, die früher einmal zum Schlüsselhof gehörten und anderwärts verkauft waren , erhält das Kolleg das Vorkaufs– recht und, im Falle eines Rückkaufes, ebensolche Befreiung von allen Abga– benleistungen . Der Kaiser schenkt dem Kolleg auf Bitten seines Rektors hin den auf der Ennsleite im Burgfried gelegenen, an den Garten des Kollegs anrainenden „Tagwerk-Acker " als wirtschaftliche Beihilfe.92 ) Dem Kolleg wird mit dem Schlüsselhof auch die exempte Berechtigung zum Bierbrauen, Ziegel- und Kalkbrennen zugesprochen . Die alten, für die Zwecke des Kollegs 1632 adaptierten Bürgerhäuser ent– sprachen längst nicht mehr den Anforderungen. Am Tag Maria Heimsuchung 1652 starb P. Eustachius Stahal. Seine Vorbereitungen für den Bau eines neuen Kollegs führte P. Johannes Mau r er weiter. infolge der zu niede– ren Fundierung versuchten die Rektoren durch günstigen Ankauf weiterer Grundstücke dem Kolleg Unterhalt zu verschaffen. Am 12. 12. 1653 kaufte Rektor Maurer vom Ratsbürger Simon Faißl und seiner Ehefrau Barbara mit Bewilligung des Abtes Roman von Garsten und seines Konvents als recht– mäßiger Grundobrigkeit " das Mayrgut am Taschlried". Das Taschlriedgut (Täschlried , Posthof) im Burgfried in der Stadtpfarre gelegen, laut des Urbariums dem Kloster Garsten dienstbar und untertänig , hatte einen Kauf– wert von 1.400 fl. In einem Revers versprach Rektor Maurer, für die - dank der Mildtätigkeit des Abtes, erniedrigte - Kaufsumme von 1.000 fl alle fünf– zehn Jahre das gebräuchliche „Laudemium oder fahlfreigelt " (Lehen-Geld oder Handlohn) treu und zur Gänze zu entrichten.93 ) Im Jahre 1654 erwarb das Kolleg durch einen Kauf das am „ örthl " außer– halb der Stadtmauer gelegene Wolff Ederische Haus mit Garten und das der Kirche benachbarte Wirtshaus der Wischhoferischen Erben . Dieses ver– fallene Wischhoferische Haus am „Örthl" innerhalb. des S'tadttores (Mi– chaelerplatz Nr. 12) hatte Maurer vom ehemaligen Besitzer, Stadtrat Daniel Kriegsauer, samt den darauf haftenden 94 fl Landessteuerschulden und dem an die Herrschaft Steyr jährlich fälligen Dienst übernommen .94 ) In seinem Bittgesuch um Befreiung beider Häuser von den Steuern und Anlagege– bühren, beklagt der Rektor die Baufälligkeit der Kollegswohnungen, die äußerste Not an Lebensmitteln, da das Kolleg bereits das dritte Jahr nichts von den für den Lebensunterhalt gestifteten jährlichen Zinsen erhalten konnte: Das Kolleg stecke bereits in großen Schulden, da es gezwungen war, durch Ankauf von Grundstücken, Mittel für den Lebensunterhalt zu erwerben. Durch den Vertrag vom 29. 1. 1655 erhält P. Albert W i I p e n– h o f e r für beide Häuser die Steuerexemtion (und, als Geschenk zu sei– nem Amtsantritt als Rektor, den Nachlaß der auf dem Wisch(h)oferischen 54
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