Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 34, November 1796

von 7000 fl. Die Stände nahmen diese kaiserliche Verfügung nur ungern zur Kenntnis. Manche Besitzer der verlangten Häuser forderten die Ablöse in Bargeld. Der Stadtrat beanspruchte daher von Richters Geldeinlagen 2000 fl in bar (5000 fl sollten in Raten von den an die Landschaft zu ent– richtenden Steuern abgeschrieben werden) . Erst durch ein Dekret der kaiserlichen Kommissäre und einer nachdrücklichen Ermahnung seitens des Landeshauptmannes konnte dies bei der Landschaft erreicht werden48 ): ,,Jedoch beginne die Steuerabschreibung erst, sobald man der Soldaten– einquartierung los sei ", antworteten die Verordneten .49 ) Die Stadtverwaltung hatte sich vergeblich bei den Ständen bemüht, in Zukunft für die elf Häu– ser keine Landesabgaben entrichten zu müssen (nachdem sie selber zugun– sten der Gesellschaft Jesu auf die Steuern von diesen Häusern verzichtet hatte) . Auch auf das Ersuchen der Stadtväter, diese Häuser von den Quar– tierlasten zu befreien, wollten die Verordneten der Landschaft nicht ein– gehen. ,, Um diese Hindernisse, die dem Aufblühen dieses Ordens noch im Wege standen, in Steyr zu beseitigen , übernahm der Kaiser selbst die auf den elf Häusern lastenden Steuern, und befahl vermöge eines Dekretes vom 1. Juli 1632 dieselben der Stadt abzuschreiben ; auch versprach er eine Ent– schädigung von jährlich 800 fl wegen der nun vermehrten Lasten und Quar– tiere, da die Häuser zum Kollegium umgestaltet wurden. "50 ) S'elbst dieser Befehl des Kaisers an die Verordneten der Landschaft brachte nicht den erwünschten Erfolg für die Jesuiten und die Stadtverwaltung . Am 20. Juli bittet der Superior der bereits errichteten Ordensniederlassung in Steyr, P. Markus Noel, den Landeshauptmann im Namen der Stadtväter, von den Verordneten die Zusicherung zu erreichen , daß der Stadt die Landessteuern von der Richterischen Geldeinlage abgeschrieben und die elf Häuser der Gesellschaft Jesu von den Landesabgaben befreit werden.51 ) Die Befehle, Verhandlungen und Beteuerungen wegen der Übergabe der Gebäude an den Jesuitenorden spiegeln nicht nur den bedauerlichen Zu– stand der inneren und äußeren Reichseinheit zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges wieder, sondern auch das existenzielle Ringen der Stadt. Daß die Stadtverwaltung die abverlangten elf Häuser solange nicht freigeben wollte, läßt nicht auf Ungehorsam gegenüber dem Kaiser oder auf Antipathie gegen– über dem Jesu itenorden schließen . Im Jahre 1628 hatten sich die Stadt– väter bereit erklärt, für die langjährige Benützung der Kirchengüter durch die Protestanten eine Abfindungssumme von 6.000 fl an das Stift Garsten zu bezahlen. Die Hälfte dieser Summe wurde gleich flüssig gemacht, um den Bau der 1522 brandgeschädigten Stadtpfarrkirche vollenden zu können. Die restliche Summe von 3.000 fl hatte das Magistratsbudget noch schwer be– lastet: Sie sollte auf Zinsen angelegt werden und der Kirche einen jährlichen Zinsertrag von 150 fl erbringen.52 ) Der Befehl Ferdinands II., der Gesellschaft Jesu diese Häuser zu überlassen , war für die Stadtverwaltung eine wirt– schaftliche Überforderung. 47

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