Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 34, November 1796

im „Gaßl", sollten dem Orden der Gesellschaft Jesu zur Errichtung eines Kollegiums und einer Kirche elf Häuser zur Verfügung gestellt werden; 41 } die Stadtverwaltung sollte die Häuser ankaufen und den Jesuiten schenken. Die Stadtväter antworten am 9. August (1630) den kaiserlichen Kommissä– ren42): Wegen der „ transferierung des Linzerischen Collegii nach Steyr" habe man nicht im geringsten Bedenken, doch wegen der zu diesem Zweck abverlangten Übergabe der Häuser. Diese müßten vorher von den Landes– abgaben befreit werden . infolge der unerschwinglichen Schuldenlast der ganz „ausgesaugten" und verarmten Bürgerschaft sei es der S'tadt unmög– lich , die Kaufsumme für die begehrten Häuser zu erlegen. Außerdem seien auf den meisten der Häuser Mündelgelder sicher gestellt. - Die Kommissäre verlangen zwei Tage später Erklärung, warum die Stadtgemeinde gegen den Willen des Kaisers handle 43}. In der Ratssitzung am 13. August beschlie– ßen Bürgermeister Fritzler und die Stadträte „ eine glimpfliche Antwort" auf den Vorwurf, daß die Stadtverwaltung wider den Willen des Kaisers handle. Das Antwortschreiben betont, der Magistrat gönne den Herrn Patres sehr wohl , ,, daß sie die jen ig von ihnen selbst fürgeschlagenen Heuser im Steyr– dorff an sich bringen" , doch mögen ihm weder die Jesuiten noch die Herrn Kommissäre zumuten , den Kaufschilling hiefür zu bezahlen 44}. Am 6. Sep– tember verlangten die Verordneten des Kaisers endgültige Stellungnahme. Der Beschluß der Ratssitzung (9. 9.) wurde am 14. September den Kommis– sären mitgeteilt: Die Stadtverwaltung gäbe die elf Häuser für den Kirchen– und Kollegsbau frei, allerdings gegen Bezahlung. Auf die 3000 fl Steuer– schulden , welche die S'tadt von den Häusern noch zu fordern hätte, verzich– te sie zugunsten der Jesuiten. Mehr könne man jetzt nicht tun. Die Stadt erleide durch das Aufgeben jener besten und vornehmsten Handels- und Gasthäuser in ganz Steyrdorf nicht geringen Steuerentgang; die Herren Patres SJ möchten bei der Landschaft dafür eintreten, daß die Steuern und anderen Abgaben von diesen Häusern abgeschrieben würden45 ). Von diesem Beschluß wurde auch die Landesregierung in Kenntnis gesetzt, die den Bericht an den Kaiser weiterleitete. Es folgten eine Reihe Verhandlungen. Viele amtliche Schreiben wurden zwischen der Stadtverwaltung und den kaiserlichen Kommissären gewechselt, dem Landeshauptmann und den Ver– ordneten der Landschaft: Der Magistrat verlangte unbedingt die Zusiche– rung von den Ständen , daß die auf den Häusern haftenden Schulden an Landessteuern abgeschrieben werden und daß die S'tadt in Zukunft für diese elf Häuser keine Landesabgaben mehr zu leisten brauche. Am 12. Mai 1631 erreichte Steyr ein neuerlicher Befehl des Kaisers, in dem die Über– gabe der Gebäude an die Jesuiten gefordert wurde. Eine beauftragte Kom– mission begutachtete nun die Häuser und stellte ihren Wert mit 14.000 fl fest, da diese „fürnehmsten Gewerkhäuser" in Steyrdorf auch die vorzüg– lichsten Keller aufwiesen 46 }. Von dieser Schätzung wurde der Landeshaupt– mann verständigt. Am ersten Juli 1631 schrieb der Kaiser an die Stadt– väter: infolge der Notlage der Stadt ordnete er an, die vom emigrierten protestantischen Steyrer Bürger Christoph Richter bei der Landschaft ob der Enns angelegten 7000 fl als Kaufschilling für diese Häuser zu verwen– den47}. Die Stadt sollte den betreffenden Hauseigentümern ihre Güter ablö– sen , dafür bekäme sie eine Abschreibung der Landessteuern in der Höhe 46

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