be- / fürdert werden. Vnd mag der Suppl(icant) dieselbe bey / der Statt Canzley gebührlich / sollicitiern" (RP), bis es endlich zu dem genannten Bescheid kommt. Der Beginn des offenen Streits 1619 ist dabei sicher kein Zufall: Drei Wochen vorher hatte Peuerl mit Abt Georg II. Grill von Wilhering den Vertrag über einen Orgelneubau für die dortige Stiftskirche abgeschlossen (dat. 31. Juli 1619)5) und einen angestammten Orgelbauer mußte die Konkurrenz, möglicherweise ausgerechnet durch denjenigen, der ihm fünf Jahre zuvor genau auf die Finger gesehen hatte, auf die Barri– kaden bringen. So besehen erscheint aber auch die lange Verzögerung des Falles durch den Rat nicht ganz zufällig zu sein. Vielleicht sah man die Lösung darin, Peuerl in diesem Fall die Möglichkeit der Vollendung zu geben . Nach derselben ging die Ausstellung des Bescheids nämlich auffallend rasch (letzte Mahnung am 15. Februar und Zustellung am 26. Februar 1621). Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist dieser Bescheid für Peuerl negativ ausgefallen: Vorerst konnte der Rat wohl aus prinzipiellen Gründen nicht anders entscheiden , es sei denn , Peuerl hätte sich um die Aufnahme in die Tischlerzunft bemüht. Dies war jedoch zum einen nur behausten Bürgern möglich (was Peuerl nicht war) , zum andern hätten es die Zunftmitglieder wohl jedenfalls zu verhindern getrachtet, schließ– lich hätte es sicherlich die Aufgabe des Organistenamtes zur Folge ge– habt. Aber im Gegenteil: Peuerl wendet sich bald darauf wieder einmal an den Rat um „Veriordnung eines andern Zim(m)er" (RP 10. März 1621) bzw. ,,besoldungs besserung" (RP 23. Dezember 1622). Außerdem wird er in den Ratsprotokollen nach wie vor nur als „Organist" bezeichnet. Sicher– lich hat er bei der letztgenannten Eingabe auch auf die nun fehlende Mög– lichkeit, etwas dazu zu verdienen, hingewiesen und tatsächlich wird ihm bereits eine Woche später Verbesserung versprochen (RP 30. Dezember 1622). Daß andererseits 1625 nicht nur Peuerl sich selbst (auf dem Titel– blatt des letzten Druckes), sondern auch das RP bei der Abfertigung als „Organist und Orgelbauer" bezeichnet, könnte darauf hindeuten, daß einige Jahre später Peuerl mit einem neuerlichen Versuch , die Genehmigung als Orgelbauer zu erhalten, irgendwie durchgekommen ist. Weitere Anhalts– punkte fehlen allerdings. Neben den genannten Gesuchen um Beurlaubung, Gehaltsverbesserungen, Wohnung und dem Streitfall berichten die Steyrer RP nur selten von Paul Peuerl: Am 18. März 1613 „offerirt" er dem Rat „etlich exemplaria / seiner in truckh gebenen Compo- / sition" und der Rat verehrt ihm dafür „zehen Taler ... Die soll er aus dem Stadt Cassa / zuempfahen haben". (Wahrscheinlich handelt es sich dabei bereits um den ,,Weltspiegel"). Am 10. Februar 1614 bittet er neben „Bestallungs verbeß– rung" um „Consens in patriam zuuerraisen". Dagegen hat „E. E. Rhat, wann er sich zu rechten Zeit wider al- / hie einstellen wirdt, kain Bedenkhen." Dies scheint der Fall gewesen zu sein, denn im Oktober erlaubt man ihm die bereits genannte neuerliche Reise nach Horn. Während solcher Abwe– senheit hatte er wie üblich für entsp rechenden Ersatz in seinem Organisten– dienst zu sorgen, was ihm am 1. September 1617 in einer weiteren „Licenz in sein haimat abzuraißen" nochmals aufgetragen wird (,,doch solle Suppl– (icant) sein widerkhunfft vber / Zuuermelte zeit nit Verschiebe(n), S,ondern / sich eheist hieher verfüge(n), vnd hiezsichen / den Orgldienst dermaßen 19
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