kung Peuerls klar ersichtlich wären. Diese angebliche Orgel Peu erls ist also aus dem Register zu streichen. Ein weiteres Problem besteht in einer möglichen Tätigkeit Peuerls in Enns: Am 2. März 1615 erhält nämlich hier der „Organist zu Steyr wegen der Orgl" 50.- f. , weitere Beträge der Weißgerber für „ein gaiß Heitel" und ein Hilfsarbeiter67 ). Dem Betrag und der Formulierung nach zu schließen und für sich betrachtet, könnte dies auf eine von Peuerl durchgeführte Orgelreparatur bezogen werden . Frühere Eintragungen jedoch , wonach am 10. Juni 1614 dem „Ulr(ich ) Schreier Orglmacher von 200.- fl bezahlt 50.-" und wenig später dem „Orglmacher von 150.- fl 50.-" übergeben wer– den68), zeigen, daß es Ratenzahlungen gab, die sich viel leicht noch auf den Neubau der Orgel in der Spitalskirche Enns von 1609G 9 ) beziehen . Dabei könnte auch einmal irrig Organist anstatt Orgelmacher stehen. Aber selbst jener Ausdruck dürfte sich nicht auf Peuerl beziehen, denn 1618 ist nicht nur eindeutig von „Hanns Ulrich Schreier Orglmacher" die Rede,70 ) sondern „Ott Organist von Steyr ist wegen der Orgl herab beschiden worden".il) Es ist dies wohl jener Andreas Otto, der den am 6. Februar 1615 abgefertigten (RP) Organisten der (katholischen) Pfarrkirche Steyr, Johann Kirchperger, abgelöst hatte (RP 10. März 1616) und der möglicher– weise vorher in Enns tätig war.72 ) Über eine mögliche Verwandtschaft mit dem Kasseler Hofkapellmeister Georg Otto, dem Thomaskantor Valentin Otto oder der Nürnberger Druckerfamilie Ott ist nichts bekannt. Insgesamt bedeuten die mehreren Orgelbauer in Steyr (zur gleichen Zeit ist noch Dietrich Wagner tätig)5 ' 3 ) (obwohl zu diese r Zeit eine der wirt– schaftlich führenden Städte Österreichs) eine nicht unerhebliche gegen– seitige Konkurrenzierung und es ist schwer vorstellbar, daß dieses Neben– einander immer ein freundschaftlich-friedliches gewesen sei. Tatsächlich weisen die RP Steyr am 26. Februar 1621 einen Fall „Peurl Declara(ti)on c(on)tra / Tischlerhandtwerck, / Orglmacher betr(effend) / Expetiat(ur)" aus. Diesen wenigen Stichworten ist zu entnehmen , daß es zu einem Rechts– streit zwischen Peuerl und einem Orgelmacher gekommen war, der - wie allgemein üblich - zur Zunft der Tischler gehörte und vo n dieser beim Rat vertreten wurde, und daß in dieser Angelegenheit ein Bescheid zugestellt werden sollte. Damit wird klar, daß auch eine Reihe von frühe– ren Eintragungen sich bereits darauf bezieht, d. h. daß der Rechtsstreit sich schon längere Zeit hingezogen hatte : Am 21. August 1619 meldet das RP „Paul Peyerl, organist / p(ro) eröffnung / der Declaration, II Fiat ein / andere Tag sezung auf den / 4. eingehenten Monats 7b(ris) / zu gewöhn– lichen Rhats Zeit . . . / dessen die Gegentheill mit zue- / steliung diß zueerindern". Die Gegenseite scheint aber den Termin 4. September nicht eingehalten zu haben, jedenfalls scheint dieser Fall in den RP dieses Datums nicht auf. Die Sache blieb offenbar lange liegen und am 17. Juli 1620 ergeht die Mahnung „Die declaration soll ehest / für das Statt– gericht wider / befüerdert werden" bzw. der Herr „Burgermaister wolle den H(errn) Urlperger mahnen laßen, d(aß) die Acta E. E. Rhat fuebring" (RP). Auch am 15. Februar 1621 geht es noch immer um die „Befeurdrung der declara- / tion II Zuuermelte Declarations Er- / khantniß solle souil müglich 18
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