licher Tax gesetzt werden möge", bei der Bestallung ausdrücklich vorsehen (BR 9), d. h. nicht nur stillschweigend die Erlaubnis hiezu geben. Siche r– lich ist dies Peuerl entgegengekommen (wenn wir auch nicht nur an die gedruckten Werke denken dü rfen). Besagtes Anstellungkonzept erweist sich auch nach den RP als Ergebnis einer Folge von Eingaben von seiten Peuerls: Am 8. Mai 1613 heißt die „verfüegung / Paul Peürl p(ro) Haußzinß // Dem Herrn Statt-Cammerer zuezustellen, der soll / disen haußzins auß seinem Ambt ent- / richten" , am 3. Juni 1613 ergeht ein ähnlicher Auftrag an „Herrn Hansen Stauder. E. E. Eisen- / Gesellschaft Cassier ... Jnmas– sen vorige Jahr / gleichmässig beschehen, dem Herrn Dr. Ortner in / Gem(einer) Statt Namen entrichten vnd bezahlen" (ähnlich auch am 12. Mai 1614). Am 23. Oktober 1613 sollen mit Peuerl wegen einer Besoldungs– verbesserung sowie „des jährlichen Holzes vnd anderer Puneten halber" Verhandlungen gepflogen werden (RP) . Zu dieser Zeit (zumindest 1613/14) wohnte Peuerl also bei dem Arzt Dr. Wolfgang Ortner in der Altstadt Nr. 110 (heute Berggasse 18). Nachdem am 5. März 1614 als drittes Kind seine Tochter Anna Maria und am 1. Juni 1615 sein Sohn Thomas Jacob getauft worden waren57 ) - Taufpaten sind Frau Spannesberger und Herr Tydeus -, bittet Peuerl am 3. August 1615, man möge ihm künftig 20.- f. Zimmergeld reichen, dafür werde er sich selbst eine Wohnung suchen (RP) . Zugleich bittet er noch immer um eine Instruktion, seine Dienstangelegenheiten sind also nach wie vor nicht genau geregelt bzw. schriftlich fixiert - die in BR 9 genannte „Instruktion" ist also eineinhalb Jahre später noch immer nicht „aufgericht und verfertigt".) Aus der eigenen Versorgung mit Wohnung scheint aber trotz der Bewilli– gung durch den Rat nichts geworden zu sein, denn am 30. Oktober des– selben Jahres „begehrt (er) die wohnung, drin Dr. Ortner gewest", am 4. November 1615 „stehet diese Erledigung" noch an , ,,weill von der Frau Wittib der zeit noch nichts fürkommen", am 29. März 1616 soll der „Statt Camerer" für den Fall, daß „der Suppl(icant) in disem Hauß lenger nit zuuerbleiben Dahin vnfeyerlich bedacht sein, wie derselb in anderweg wiederumb möge bewohnt gemacht werd(en)", am 5. August 1616 soll er „bey der Er(würdigen) Orttnerin erkundigungen einziehen vnd E. E. Rhat berichten" und am 23. September 1616 sollen die Herrn Dürnberger und Schröffl „hierüber denn Augenschein / alsobald fuernehmen, vnndt die sach dahin / richten, damit der Peürl die Jhme verwil- / ligte wohnung beziehen könne". Erst 1618 scheint es zu einer Lösung gekommen zu sein (RP 11 . April 1618 „Paul Peürl wegen bewohntmachung / sein vnd der seinen // E. Ers. Raht willigt für dißmall, in Zuuer- / melten Bstand vnd Zinß"), die allerdings wiederum nicht lange hielt: Am 10. März 1621 bittet Peuerl den Rat neuerlich um „Verordnung eines andern zim(mers)", wobei sich herausstellt, wohin er aus dem Ortnerschen Hause gezogen war: ,,Es mag d(er) Peurl dem Tenner58 ) / die Aufkhündung selbst sahen, / Sol mit dem H(errn) Motchen59 ) vmb .. . gedeutes Zimmer (erg. : auf die 20 f Bstandt) hanndln". Am 8. Mai 1624 kommt er neuerlich „vmb verhelffung einer stätten woh– nung" ein und der Bürgermeister „wölle heutigen Verlaß nach die Flehe– rin60) erfordern / vnd des Lengern Bstandts halber die / notturfft fürkehrn". 14
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