Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 33, 1976

„Wer es nicht glauben will, kann am jüngsten Tag in der allgemeinen Auferstehung weiter nachfragen und die wahre Urkunde (Kunde) einholen !“ So kommentierte er die damals nicht genau zu klärenden Knochenfunde auf dem Areal der Kapuzinerkirche im Jahre 1617.13) Im Advent des gleichen Jahres erschien ein Komet am Himmel ; Zetl glaubte an die Prognose der „Doctores“, „daß in ganz Deutschland Krieg, Hunger und Pestilenz erfolgen werde“, ein Faktum, das ja dann wirklich eingetreten ist, „welche drei Ruten man hernach leider 12 Jahre empfunden ! Gott behüte uns hinfür vor einem so erschrecklichen Komet(en)-Stern.14) Das Würfelspiel auf dem Haushamerfeld zu Frankenburg war ein grausames, aber nicht einmaliges Schauspiel. Ein ähnlicher Vorgang in Steyr bei der Suche nach dem wahren Schuldigen, also einem Gottesurteil, ist von Zetl für den Advent des Jahres 1625 überliefert, wo drei Soldaten würfeln mußten und der mit der geringsten Augenzahl als überführter Dieb an den Galgen kam. Die drastische Schilderung der unmittelbaren Bedrohung des Jakob Zetl wurde schon angeführt.16) Die kaiserlichen Reiter in der Stadt werden von Zetl bezeichnet als „üble Gäste, schwärmten die ganze Nacht und (es) mueßte Essen und Trinken genug da sein !“17) Die „Visierung“ des übrig gebliebenen Weines nach dem Bauernkrieg am 12. Oktober 1626 kommentierte er mit folgenden Worten : „Der übrige (Wein) ist denen Soldaten und den rebellischen Bauern durch den Hals geronnen !“18) Jakob Zetl bezeichnete die „alte Steinwendtnerin“, die in der Styra- burg gefangen lag, als Zauberin. Diese war ursprünglich zum Feuertod verurteilt, wurde später zum Köpfen begnadigt. Am 4. März 1628 war Zetl Beisitzer des Stadtgerichtes. Angeklagt war Christoph Zengl, der Wirt im Hause des Jakob Wötzl, wegen Zauberei. Zetl schildert dies mit äußerster Sorgfalt. Zengl wurde der Stadt verwiesen.20) Desgleichen wurde am 18. April 1629 der Müllner von Zwischenbrücken des gleichen Deliktes angeklagt. Er mußte fünfzig Reichstaler Strafe zahlen und durfte das Müllerhandwerk nicht mehr ausüben.21) Im Jahre 1630 wurde ein „Kristallseher“ verhaftet und seine Zauberinstrumente als Beweis sichergestellt. Er wurde des Burgfrieds auf zwei Jahre verwiesen.22) Einen ungeklärten Doppelmord, am 25. Oktober 1631 schildert Zetl (moderne Schreibweise) : „Den 25. ist der Scherenschmied Bruckmayr und sein Weib allhier, als sie zu Nachts um sieben Uhr nach Haus gegangen sind, von einem Gespenst oder was es gewesen auf der Buckleten Wiesen in die Steyr geworfen und ersäuft, welche den 92

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