Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 33, 1976

von ihrem Mann begangene Unrecht nicht an ihr und den sechs unschuldigen Kindern rächen zu wollen. Im gleichen Gesuch wies sie darauf hin, daß sie sich der katholischen Religion zugewandt hätte und die Kinder im Sinne dieser Glaubenslehre erziehen lasse. Das aber brachte ihr zusätzlich die Feindschaft und Ablehnung ihrer bisherigen Glaubensgenossen, die trotz Drangsalierung durch die Obrigkeit weiterhin dem protestantischen Glauben anhingen.1) Zunächst wurden der Witwe Madlseder und ihren Kindern aus dem beschlagnahmten Vermögen wöchentlich drei bis vier Gulden Alimentation zugestanden. Sie mußte darüber hinaus befürchten, wenn die berechtigten und nicht stichhaltigen Forderungen aller Gläubiger befriedigt werden, daß für sie selbst und für ihre Kinder nichts mehr übrig bleiben werde. Flans Adam Madlseder, der Bruder des Wolf und Bürger im niederösterreichischen Ort Gresten, erhob auch Anspruch auf seinen brüderlichen Erbteil, der mit dem gesamten Vermögen beschlagnahmt worden war. Um die Angelegenheit zu seinem und seiner Schwägerin Vorteil voranzutreiben, forderte er eine Sammlung und Sichtung der verstreuten Dokumente und Unterlagen. Er wurde aber wie Regina Madlseder jahrelang vertröstet. über Elans Adam Madlseder, der am 12. Juni 1633 „von vornehmen adeligen Eltern in der Stadt Steyr geboren“, im 49. Lebensjahre starb, ist uns auf seinem Grabstein das Madlseder’sche Wappen erhalten geblieben : „Oben wachsender Mann mit Stulphut und fliegender Binde, in der erhobenen rechten Eland drei Ähren haltend, die linke Hand in die Hüfte gestützt, unten mit eingebogener Spitze ein sechsstrahliger Stern ; offener, gekrönter Helm ; zwischen Büffelhörnern, die oben mit Ähren bestickt sind, der wachsende Mann mit den drei Ähren.“2) Am 22. September 1628 wurde der Kopf des Wolf Madlseder abgenommen und mit den übrigen Leichenteilen vereint und beim Bruderhaus in Steyr begraben. Um diese Zeit wurde die Krida abgeschlossen. Die einzelnen „Treuhänder“ gaben jedoch die Vermögensteile kaum oder nur widerwillig heraus. Sie waren an deren Genuß schon lange gewöhnt. So sind z. B. im Nachlaßinventar des 1643 verstorbenen Stadtrichters Niklas Frizler noch der Familie Madlseder gehörige Gegenstände verzeichnet. Die Stadt Steyr litt selbst unter einer ungeheuren Schuldenlast und konnte keine Bargeldauszahlung vornehmen. Endlich am 20. Februar 1629 beschloß der Stadtrat, die Witwe Regina Madlseder auszuzahlen. Im März 1630 war das noch nicht geschehen, sodaß Frau Madlseder die Landesregierung bemühen mußte. Im Juni 1630 erhielt die Stadt den strikten Auftrag dazu. Auch dann wurden die berechtigten Forderungen der Witwe nicht vollkommen befriedigt. Am 14. März 1631 83

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