Andreas Geyer, der von 1608 bis 1623 in Ottensheim und anschließend in Ennsdorf (bei Enns) gewirkt hatte und im Juni 1626 nach Steyr gekommen war, wurde vom Obristen Löbl in Wels gefangengenommen und am 23. August nach Enns gebracht.32) In Enns hatten ihn die Kommissare trotz seiner Unterwerfung wie einen „Rebellen examiniert“. Er sollte auch hingerichtet werden. Den protestantischen Ständen gelang es durch Zahlung von fünfhundert Gulden an den Obersten Löbl, Geyer gegen den Willen der Kommissare freizubekommen.33) Am 5. Mai 1627 begann die Untersuchung bezüglich der Herstellung der Sperrkette über die Donau bei Neuhaus. Mit der Untersuchung dieser Angelegenheit wurden die Steyrer Bürger Jakob Zetl, Georg Dill und Hans Lutz beauftragt. Der Zeugsverhandler Wolf Ortner sagte aus, es sei sein diesbezügliches Schreiben von der Bauernschaft aus Wels gekommen. Kosmas Mann hätte es geöffnet, gelesen und die Durchführung verweigert. Madlseder habe darauf dem Ortner befohlen, das Eisen herauszugeben. Wiellinger hatte bei den Verhören, zu dieser Angelegenheit befragt, ausgesagt, Madlseder habe sich durch einen selbst verfaßten Befehl, den Wiellinger unterzeichnen mußte, die nachträgliche Weisung zur Bestellung der Kette geben lassen.34) Dr. Joachim Anomäus lag noch immer im Kerker. Am 6. Mai 1627 kam er vor das Stadtgericht. Gegen Zahlung von einhundert Reichstalern und Stellung von Bürgern ging er frei.35) Am 15. Mai 1627 wurde die gesamte Bürgerschaft hinsichtlich der Religionsangelegenheit befragt, wer katholisch werden oder auswandern wolle. Der Bürgermeister befragte die Bewohner der (heutigen) Altstadt und die Viertel Ketzerfriedhof, Kirchberg, Laichberg und Gsang, während der Stadtrichter Steyrdorf, Wieserfeld und Aichet zu beschreiben hatte. Die Bewohner von Ennsdorf hatten sich vom Stadtschreiber befragen zu lassen. Als Beisitzer wurden Johann Spindler, Simon Beck, Georg Dill, Marx Wuschletitsch und Jakob Zetl herangezogen.36) Am 30. Mai 1627 forderte der Abt von Göttweig Dr. Falb in seiner Predigt auf, katholisch zu werden, denn es sei einerseits der Wille der kaiserlichen Majestät, andererseits werde ihnen bei der eventuellen Auswanderung von der Landesregierung und von der Stadtverwaltung nicht geringe Abgaben vorgeschrieben.37) So hatte in der Folgezeit Achaz Puchhofer, dem seine Mobilien und drei Häuser auf fünftausend Gulden geschätzt worden waren, 1.750 Gulden als „Abfahrtsgeld“ leisten müssen ; zusätzlich war die Einbuße zu verschmerzen, weil er für die Häuser als Zwangsverkäufer nur geringen Erlös bekam.38) Am 13. Juni 1627 wurde allen jenen, die in der Bauernrebellion den Aufständischen dienlich gewesen waren, Generalpardon gegeben. 78
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