stark die Bauern in Steyr seien. Darauf forderte Zetl eine Gegenüberstellung mit dem Garstner Schneidersohn. Dieser sagte dann aus, er hätte Zetl nie in Enns gesehen. Aus Wut zog nun Neumüllner die Waffe und wollte Zetl den Kopf spalten. Die anderen Bauernführer hinderten ihn daran und bedeuteten Neumüllner, so könne er mit Bürgern nicht umgehen. Als sich Zetl weigerte, Steyrer Bürger anzugeben, die den kaiserlichen Paßbrief besäßen, befahl Neumüllner seinem Leibschützen, einem Fischer aus Enns, dem Zetl die Nase und die Ohren abzuschneiden. Zetl bat, man möchte ihm lediglich die Ohren abschneiden, die Nase sollen sie ihm stehen lassen. Ein Bauernführer aus der Steyrer Bürgerschaft [der junge) Markgraber rettete ihn vor dieser Behandlung.51) Die Bauern fällten dann das Urteil. Zetl solle in das Dominikanerkloster geführt werden und jeden Tag zwei Schüsse in Arm und Bein erhalten. Auch die anderen Angeklagten wurden ins Gefängnis geworfen. Bei seinem Gang in den Arrest wurde Zetl von seinen Mitbürgern geschmäht, vor allem von deren Frauen, denn es hieß, die Katholiken wollen die Stadt den kaiserlichen Truppen übergeben.52) Zetl sollte im Gefängnis in Eisen geschlossen werden, doch der Nachrichter kam diesem Befehl der Bauern nicht nach, über Intervention von Hans Himmelberger und Abraham Schröffl wurde Zetl gegen Zahlung von sechs Reichstalern an Neumüllner aus dem Gefängnis entlassen.53) Eine weitere Ausschreitung der Bauern in Steyr forderte dagegen einen Toten. Am 20. August 1626 verhafteten die Bauern den Sier- ninger Bader, nachdem bei diesem ein Schreiben der kaiserlichen Truppen gefunden worden war, die ihre baldige Ankunft in der Eisenstadt ankündigten. Die Bauern brachten den Bader in die Stadt und wollten ihn beim Dominikanerkloster sofort töten. Nach einem Aufenthalt im Gerichtshaus brachten sie ihn und vier gefangene kaiserliche Soldaten zum Taborfriedhof. Himmelberger und Schröffl wollten die Hinrichtung verhindern, eilten den Bauern nach, erreichten sie in der Gleinker Gasse, machten ihnen Vorhaltungen, diese Gewalttat müsse die Stadt entgelten. So kamen die Soldaten frei, doch für den Bader gab es keine Gnade. Die Bauern „führten ihn fort hinaus zu dem Kreuz, allwo die Kreuzigung Christi vorgebildet ist, alda gaben sie ihm vier Schuß, darvon er seinen Geist aufgeben mußte und weil er katholisch war, ist er hinaus auf Sierning geführt und dort begraben worden. Er hatte sein Weib und fünf kleine Kinder zu Sierning, gleichwohl war keine Barmherzigkeit bei den ruchlosen Bauern!“ — so Zetl.54) ') Stadtplatz 13, heute Kreisgericht. — Dieses Haus hatte den Namen von der Besitzerfamilie Hirsch, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts bis gegen 1613 das Haus inne hatte. — Krenn, H. 146. — Stieve, S. 162. — 2) Czerny, Blätter, S. 182. — Kurz I, S. 247 f. — 3) Czerny, Blätter, S. 182. — Kammerhofer, S. 169. — 62
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