Mosburger verfaßt und von den Bauernausschüssen in Steyr genehmigt worden. Die Bauern vor Linz und in der Weiberau hatten diese nicht zu sehen bekommen, doch wurde diese Schrift den am 12. Juli freigelassenen und abreisenden Kommissaren nicht mitgegeben.6) Die Schrift weist viele Klagepunkte auf, die schon in der früheren enthalten waren, so auch Beschwerden der Steyrer Bürgerschaft. Viele Argumente stammten aus dem Vortrag, den Dr. Lazarus Holzmüllner am 6. Juli 1626 vor den Ständen in Steyr gehalten hatte. Wie in der ersten Schrift beteuerten die Bauern, daß sie nicht vom Kaiser als Landesfürsten abfallen wollten, sondern daß sie vor allem bäten, daß dieser sie vor dem Statthalter Herberstorff schützen möge. Dann wurde die Bitte geäußert, der Kaiser möge die protestantische Religion nach Maßgabe der von Kaiser Matthias bewilligten Kapitulationserklärung vom 9. März 1609 genehmigen und alle anderen Beschwernisse beseitigen und allen Verzeihung gewähren. Im Folgenden werden Inhalt der Punkte des Schreibens an den Kaiser zitiert und behandelt, soweit sie nicht mit den früheren übereinstimmen. Beim Einfall der Baiern im Jahr 1620 hat das Land großen Schaden erlitten, durch den „Statthalter, vizdomb (vicedominus), obriste, haubt- leut, (andere) bevelchshaber und (vor allem) Soldaten“ sei es zum Ruin getrieben worden. Dies habe dem früher doch „„wohlhabenden Land, Städten und Marktflechen (usw.) die landschädlichste und unbarmherzigste regierung von der weit“ eingetragen. Das Kriegsvolk habe unschuldige Menschen ermordet. Der Statthalter habe sich zu Beginn seiner Regierung freundlich gezeigt, ein Verhalten, das jetzt im krassen Gegensatz zur Wirklichkeit steht. Sein Wirken gegen die Protestanten könne nicht verstehen werden, war er doch einige Zeit seines Lebens in diesem Glauben. Herberstorff habe sich unrechtsmäßig bereichert. In der Beschwerde werden einige Beispiele ungerechten Vorgehens des Statthalters genannt, so gegen die Untertanen des Klosters Pulgarn, gegen die Schiffleute der Altmünster Pfarre am Traunsee. Die mit Recht und nach alter Tradition freigewählte Stadtverwaltung habe er beseitigt und oft untaugliche, aber ihm und der katholischen Religion geneigte Personen zu Ratsherren und Bürgermeister bestellt und der ungefragten Bürgerschaft aufgezwungen. Die abgesetzten Bürgermeister und Ratsherren hatten in kürzester Zeit abzudanken und die noch nicht abgeschlossenen Angelegenheiten zu übergeben. Untauglichen Personen in den hohen Positionen und ungeordnete Sachen brachten den Kommunalverwaltungen großen irreparablen Schaden. Dazu kam noch die latente Geldentwertung. Die Beschwerden bezüglich der Enteignung der protestantischen Schulkirche und die Entfernung der protestantischen Prediger, der hohen Stolgebühren usw. wurden erneut vorgetragen. Die Katholiken seien in den ehemals protestantischen Gotteshäusern bilderstürmerisch vorgegangen, hätten alte Kanzeln abgebrochen, Grabsteine umgeworfen, 50
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