In Steyr selbst wurden am 14. Juni 1597 durch den Stadtrichter 32 Personen verhört, denen man Beteiligung am Aufstand nachsagte.30) Nach einer Beratung der Stände im Juni 1597 wurden auf Strafexpeditionen — geleitet vom Obristen Gotthard von Starhemberg, dem Landeshauptmann Hanns Jakob Löbl und Hans Joachim von Zinzendorf weitere Rädelsführer gefaßt und zum Teil gleich justifiziert. Das Banngericht in Linz verhängte Geld-, Gefängnis-, Todesstrafen und Verbannungen. + + + Georg Tasch wurde der Prozeß gemacht. Die letzten gütlichen und peinlichen Verhöre wurden am 8., 9., 10., und 13. April 1598 durchgeführt. Am Ende eines langen Verhöres sagte Tasch : „Er wisse wohl, daß er dieses Bauernaufstandes halber sterben muß. Er befehle hierüber seine arme Seele, sein Weib und Kind (er) dem Allmächtigen und Ihrer Kaiserlichen Majestät, die er denn mit hohen Seufzern und untertänigster Demut um ein gnädiges Urteil bitten tut !“31) Das Banngericht verurteilte Georg Tasch am 2. Mai 1598 zum Tode, desgleichen den gefangenen Hans Gundensdorfer, nachdem dieser am 17. und 18. Februar 1598 verhört worden war. Erst am 14. Dezember 1598 — sieben Monate nach dem Urteilspruch — entschied das Banngericht über die Art der Hinrichtung. Georg Tasch solle mit cem Schwert enthauptet, und sein Körper samt dem Kopf unter dem Hochgerichte begraben werden. Für Hans Gundensdorfer, der bis zuletzt alles leugnete, wurde die gleiche Todesart bestimmt. Der „Salig“ wurde am 24. September 1599 in Wels hingerichtet. Mit dem Urteil über Wolf Ackerlshaider aus Pfarrkirchen waren dies die drei einzigen Todesurteile, die das Banngericht in Linz fällte. Das Todesurteil an Georg Tasch war in Steyr zu Vollziehern und die Bürger der Eisenstadt hatten die Vorbereitungen zur Exekution zu treffen. Ende 1599 wurde Tasch dorthin gebracht und dem Stadtrichter Hirsch überantwortet.32) Die Steyrer unterzogen sich dieses Auftrages nur mit Widerwillen. Sie hatten zwar durch Georg Tasch gewaltsame Bedrohung erfahren, doch war diese wiederum durch das Eingreifen des gleichen Bauernführers in erträglichen Grenzen gehalten worden. Andererseits gehörte Tasch als Protestant zu ihren Glaubensgenossen und hatte in der Steyrer Bürgerschaft Sympathisanten — wenn nicht sogar Freunde. Für die sichere Abwicklung der Hinrichtung waren drei- bis vierhundert Personen zur Sicherung der Schranken, zwei Zeugen und sechs Beisitzer vorgeschrieben worden. Doch der Rat der Stadt erwiderte, daß kein Bürger zur Bewachung der Schranne bewogen werden könnte und daß desgleichen keine geeigneten Assessoren gestellt werden könnten. Eine Bewachung der Schranne sei überhaupt nicht notwendig. Die Errichtung der Schandbühne und der Schranken werde man veranlassen. 21
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