Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 33, 1976

Eine erhaltene Beschwerdeschrift berichtet über die Zustände in der Herrschaft Steyr, der Jurisdiktion, in der in unserem Gebiet der Aufstand ausbrechen sollte.9) Das Todfallgeld wurde erhöht, manchmal sogar vervielfacht ; Die Waisengelder wurden schlecht verwaltet, höhere Taxen beim Einschreiten des herrschaftlichen Amtmannes gefordert. Weitere Beschwerdepunkte waren die Vervielfachung der Landsteuer, die schon früher verdreifacht worden war, die Vervielfachung der Rüststeuer, die Abänderung des Getreidemetzens zum Ungunsten der Bauern, die Vervierfachung des Brief- und Siegelgeldes, die unrechtmäßige Einhebung von Steuern und Abgaben, die Erhöhung des Robots, kein Zulassen der Untertanen zur Wahl des Amtmannes wie bisher, keine Abhaltung von Taidingen und überhöhte Strafen bei kleinen Vergehen. Aus dieser Beschwerde ist die gereizte Stimmung unter den Bauern zu verstehen. Ein Funken konnte genügen, um die glosende Glut zum Aufflammen zu bringen. Schon im Sommer flackerten hie und da lokale Unruhen auf. Zu Beginn des Monates Oktober kam es bei Steyr und bei Schlierbach zu umfangreichen Zusammenrottungen aufgebrachter Bauern. An diesen Zusammenkünften bei Steyr hatten vorwiegend herrschaftliche Bauern teilgenommen, die nachher eine strenge Verwarnung erhielten. Gegenstand der bäuerlichen Beratungen waren das Rüstgeld und die Aushebung des „zehnten“ Mannes im Zusammenhang mit dem Türkenkrieg gewesen.10) Die Herrschaft Steyr versprach den Bauern, diese Zusammenrottungen ungeahndet zu lassen, wenn sie den Rädelsführern absagten und zur Musterung auf der Burg erschienen. Am 7. Oktober 1596 kamen die Untertanen in den Burghof zur Musterung, die vom damaligen Herrschaftsinhaber Ludwig von Starhemberg und dem kaiserlichen Rentmeister Heinrich Nickhart vorgenommen werden sollte.") Doch die fünfhundert Untertanen, durch beredte Rädelsführer und durch die vorherigen Zusammenkünfte aufgehetzt, verweigerten ihren Herrn die schuldige Reverenz. Sie taten den Herrschaftsbeamten kund, sie wollen den Erbfeind im Lande erwarten, kein Rüstgeld leisten und im Falle einer wirklichen Gefahr nur bis zur Landesgrenze ziehen. Zwei Grundholden zeigten sich besonders aggressiv, sodaß sie der Burggraf, um seine Autorität zu behaupten, mit Arrest belegen mußte. Die anderen Bauern jedoch wußten dies zu verhindern, indem sie Ludwig von Starhemberg tätlich bedrohten. Ein wütender Bauer stieß mit einem Hackenstiel gegen den Burggrafen, ein anderer Bauer drang mit gezücktem Messer auf Starhemberg ein. Heinrich Nickhart konnte nur mit Mühe seinen Herrn in Sicherheit bringen. Die Burgtore wurden sofort versperrt. Die nunmehr eingeschlossenen, rebellierenden Bauern drohten nun den Torwart zu erschlagen und Feuer an die Burg zu 10

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