Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 33, 1976

AusHang Der 0. ö. Bauernkrieg von 1626 war kein „reines Bauernwerk“, wie er in den zeitgenössischen Berichten und in den späteren historischen Abhandlungen zu diesem Thema bezeichnet worden war. Im Kampf gegen Fremdherrschaft und gegen Unterdrückung der Glaubensfreiheit vereinten sich damals — wenn auch in verschiedenen Rollen — alle sozialen Schichten des Landes. Die Adeligen, die Städte und Bauern erkannten ihre rechtliche Eigenständigkeit, wußten und versuchten diese in ihrem Bereich zu verteidigen. Steyr war nicht die geringste unter den Städten des Landes ; so waren die mit den Forderungen der Bauern sich solidarisch erklärenden Repräsentanten der Eisenstadt nicht nur von der Stellung, sondern auch von ihrer persönlichen Initiative her unter den Führern dieser konfessionellen und sozialen Freiheitsbewegung zu finden. Steyr war doch eine Stadt, deren Bürger im 16. Jahrhundert als erste den „neuen Glauben“ in ihren Mauern aufgenommen und seinen Forderungen nachgeeifert haben. Die Eisenstadt und die Flerrschaft Steyr waren in den Jahren 1525, 1596/97 und schließlich 1626 mit den zeitlich bedingt unterschiedlichen, aber immer berechtigten Forderungen der Bauern konfrontiert worden ; besonders in den Jahrzehnten der Gegenreformation waren die religiösen Anliegen der Bauern mit denen der Bürger identisch gewesen. Es heißt zwar, daß die Geschichte eine Lehrmeisterin sei, vielleicht durch die Erfahrungswerte, die sie vermitteln sollte, die größte. Doch wie auch die Geschehnisse seit dem Bauernkriegsjahr 1626 zeigen, haben die Menschen daraus keine Lehren gezogen. Um nochmals auf die Gründe der Bauernerhebung von 1626 zu verweisen — die bayerische Fremdherrschaft, die katholische Gegenreformation und die schlechte wirtschaftliche Situation — so gibt es auch in unserem Jahrhundert Völker und Staaten, die unter der Gewalt fremder Mächte leiden, bzw. deren Souveränität dadurch eingeschränkt ist. Menschen, die wegen ihrer Religion, ihrer Geisteshaltung und ob ihrer rassischen Zugehörgkeit verfolgt werden oder deren leibliche Existenz durch Mangel an Nahrung, medizinischer und sozialer Betreuung usw. nicht gesichert ist. Wenn sie auch weitere Jahrhunderte auf endgültige Realisierung warten werden müssen, bleiben u. a. die Forderungen nach Religionsund Geistesfreiheit, nach Freiheit von Fremdherrschaft und Unterdrückung und nach Sicherung des entsprechenden menschlichen Daseins bestehen — nach dem Bauernwort anno 1626 : „Es mueß sein“ ! 112

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