Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 30, April 1972

Einvernehmen mit dem Appellationsgericht2 ) . Die städtische Verwaltung und Rechtsprechung wurde nunmehr durch besoldete Beamte ausgeübt. Diese waren von den landesfürstlichen Behörden abhängig und hatten sogar in Angelegenheiten geringfügiger Bedeutung die Stellungnahme der vorgesetzten Behörden einzuholen. Damit wird den landesfürstlichen Städten auch weitgehendst die Verfügung über ihre Einnahmen und Ausgaben entzogen. Neben anderen Personen bewarb sich im Jahre 1786 um eine Ratsmann– stelle in Steyr auch der Unterleutnant im Infanterieregiment Nr. 59, Eustachius Antonius Franz Werloschnigg von Berenberg. Der Vorschrift entsprechend, wurde ein Verzeichnis aller jener, die sich um die „Rathmann– würde" beworben hatten, am Rathaus angeschlagen, damit der aus zwanzig Mitgliedern bestehende Bürgerausschuß von „sämmtlichen Wahl fähigen Mitwerbern die Käntnuß nehmen und hiernach die Wahl treffen könne". Unterschrift des Dirigierend Ratesen Werloschnigg von Berenberg Bei der Ende März 1786 unter den üblichen Zeremonien vorgenommenen Wahl wurde Werloschnigg von den Votanten der Bürgerschaft gewählt und von der Landesstelle am 29. April als „Erster Rathmann" bestätigt3 ). Zu weiteren Ratsmännern wurden Albert Schellmann und Vinzenz von Köhler erkoren; für das gewerkschaftliche Fach sollte ein in diesen Angelegenheiten Erfahrener nachgewählt werden, er wurde später in Sebastian Haydinger gefunden. Der bisherige Syndikus (Magistratsdirektor) Matthäus Guggenpichler, der der Stadt lange Jahre mit seiner reichen Erfahrung gedient hatte, reichte sein Pensionsgesuch ein, um der geänderten Situation im Magistrat Rechnung zu tragen. Am 15. Juni 1786 wurde ihm eine Jahrespension von 300 Gulden zuerkannt4 ) . 2 ) RP 1817 A, 122. - Zufolge ka.i.serlicher Entschließung von 25. 2. 1808 und kreis– ämtlichem Dekrete 2554 vom 7. 4. 1808 ,, ... darf eine Wahl der Magistratspersonen nicht mehr vorgenommen, sondern nur ein Vorschlag aus den Kandidaten von dem Magistrats Gremio an die hohe Behörde vorgelegt" werden. 3 ) RP 1786 A, 62, 95, 155. 4 ) RP 1786 C, 66, 83, 155. 6

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