Unverzüglich ging man jedoch an die Reparatur des durch den Brand beschädigten stadteigenen Schulhauses in der Langen Gasse Nr. 34 (heute Haratzmüllerstraße), um den Unterricht nicht unnötig lange hinauszu– zögern70). Auch an die sofortige Behebung der Schäden des Wasserturmes, ,,dieses so wichtigen Gebäudes", wurde gedacht. Um bei einem künftigen Brand das Dach zu erhalten, sollte es aus Eisenblech mit einem „durchgängigen Eisengerippe" hergestellt werden. Der k . k. Kreisingenieur wurde ersucht, einen Plan und den dazugehörigen Kostenvoranschlag zu erstellen. Im Februar 1825 wurde im Rathaus berichtet, daß Zimmermeister Vorder– brunner die „Wasserkunstturmarbeit" um einen Pauschalbetrag von 255 Gulden 28 Kreuzer übernommen hatte71 ). Bei der Ratssitzung am 6. Oktober 1827 wurde durch Okonomierat Gemböck ein Schreiben des k. k. Kreisamtes verlesen, in dem ein Regierungsauftrag vom 21. Juni den Abbruch des Wasserturmes in Zwischenbrücken forderte. Zwei Gründe wurden für diese Maßnahme angegeben 72 ). Der Bau weise in technischer Hinsicht Mängel auf, was nach Ansicht des Bürgerausschusses nicht der Fall war und das Dach, das vor zwei Jahren wieder nur mit Schindeln gedeckt worden war, bilde eine vermehrte Brandgefahr. Die anwesenden Mitglieder des Bürgerausschusses, die in corpore gegen den Abbruch Stellung nahmen, ,,weil es leicht abzusehen war, daß die Kosten für die Stadtkasse groß, der Schaden, der daraus entstehen kann nicht leicht zu berechnen ist, und der Turm wegen seiner festen Bauart eine unermeßliche Zeit trotzen kann", stellten den Antrag, die Regierung zu bitten, vom Abbruch abzusehen. Es wurde darauf hingewiesen, daß der Müllermeister Joseph Schindler sich in einem Schreiben an das Kreisamt und in einem an den Magistrat verpflichtet hatte, den Wasserturm auf eigene Kosten feuersicher herstellen zu lassen, wenn der Abbruch unterbliebe. Er wollte das Dach mit Ziegeln decken, mehrere Fenster vermauern und die übrigen Fenster mit Drahtgittern versehen lassen. Zu diesem Angebote bewog den Müllermeister der nicht sonderlich gute Bauzustand seines Hauses, besonders aber der Umstand, daß der Wasserturm „in sein Haus hineingebaut und mit diesem verbunden die einzige Stütze" des Gebäudes war. Schon 1807 war das Gebäude vom Steyrer Baumeister Huber als abbruchreif erklärt worden, weshalb es dann vom Baumeister Stibinger aus Grünburg einer Reparatur unterzogen wurde. Bei Annahme des Vorschlages würden der Stadtkassa 316 Gulden 30 Kreuzer C. M. erspart bleiben und gleichzeitig wäre man in der Lage, bei einem Brand „die ganze Umgebung zu retten", wenn man an der ,,unteren Röhre" des Wasserturmes einen Feuerspritzenschlauch anbrächte. 70 ) RP 1824 A, 624, 634. 71 ) RP 1824 A, 642, 670. 72 ) RP 1827 A, 423 ff. 29
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