Abzug der notwendigen Auslagen, das Theater einen Überschuß von 102 Gulden einbrachte, die er dem Krankenhause im Plauzenhof zur Verfügung stellte, weil sich der Verwalter des Milden Versorgungsfonds der Stadt beklagte, daß die Kranken wegen Geldmangels selten die nötige Hilfe erhalten könnten. Häufig führten auch Dilettanten aus der Stadt Theaterstücke zu wohltätigen Zwecken auf. Auch der Fasching erbrachte dem Magistrat eine Einnahme. So mietete der Turnermeister Franz Gruber im Jahre 1816 das Ratszimmer und die anstoßenden zwei Gemächer zur Abhaltung von Tanzabenden. Je Abend hatte er 10 Gulden an Miete zu entrichten sowie für die Beheizung und Beleuchtung zu sorgen43 ) . Franz Seraph Reisser (1819-1842) Franz Seraph Reisser kam im Jahre 1774 als Sohn des Stadtpfarrorganisten Johann Georg Reisser zur Welt. Nach beendigten juridischen Studien trat er als Amtsschreiber in den Dienst der Herrschaft Scharnstein. Von hier aus bewarb er sich um einen Posten als Magistratsrat in Steyr. Die Votanten der Bürgerschaft erklärten ihn für diesen Dienst geeignet, ihr Vorschlag wurde an die für die Ernennung zuständige vorgesetzte Behörde weiter– geleitet. Am 29. November 1803 wurde der Magistrat verständigt, daß die Einstellung des Neunundzwanzigjährigen als Magistratsrat durch die Regierung genehmigt wäre. Reisser legte am Weihnachtstage des genannten Jahres seinen Amtseid ab und verpflichtete sich, mit diesem 11 Kaiser Franz und seinen Nachfolgern treu und gewärtig zu sein . . . nachdem die k. k. Landesregierung in Oesterreich ob der Enns, dann das k . k. Appellations– gericht in Wien ... ihn zum Rathsmann bei der k. k. landesfürstlichen Stadt Steyr bestätigt . . ." hatte44 ) . Ab 1 . Februar 1804 erhielt er ein Jahres– gehalt von 600 Gulden. Zu seinem Ressort als zweiter Magistratsrat hatte Reisser im Jahre 1804 auch noch das Schecken- und das Truentenamt zu übernehmen, da Bürger– meister Preureutter im Jahre 1804 diese Ämter wegen Arbeitsüberlastung abgeben mußte45 ). Wie alle früheren Verwalter dieser Ämter mußte auch Reisser bei der Übernahme eine Kaution in der Höhe von 500 Gulden erlegen. 4 3) RP 1815, 227; RP 1816, J.7. 44 ) RP 1803 A , 299 ; 1803 B, 362. 45 ) RP 1804 A , 78. ·20
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