finanziellen Beitrag für die Aufrüstung dieser neuen Heeresinstitution zu leisten. Werloschnigg konnte damals noch diese Aufforderung wärmstens unterstützen und er hob bei Beratung der Angelegenheiten hervor, daß Steyr eine Stadt wäre, die ein betr ä c h t 1ich es Vermögen besäße und daher einen Beitrag zu leisten habe. Der zu Schönbrunn am 14. Oktober 1809 geschlossene Friede hatte dem österreichischen Staate bedeutende Gebietsverluste eingebracht; seine Gren– zen waren ringsum von feindlichen Staaten bedroht, der Zugang zum Meer war verschlossen. Das Land ob der Enns verlor an Bayern das Innviertel und einen Teil des Hausruckviertels mit der Stadt Vöcklabruck19 ). Wirt– schaftlich gesehen gestalteten sich die Handelsbeziehungen mit den ver– bliebenen Gebieten sehr schwierig, weil die Verbindungswege durch verlorenes Territorium führten. überdies flossen aus diesem große Mengen von Bankozetteln an den Staat zurück und vermehrten so die bestehende ungeheure Staatsschuld. Das Papiergeld verlor immer mehr an Kaufkraft, da eine reale Bedeckung fehlte. Von 1793 bis 1811 war der Papiergeld– umlauf im Staate von 27 auf 1.060 Millionen Gulden gestiegen. Der Preis aller Waren, vor allem der Nahrungsmittel, war wegen der mangelnden Einfuhr und des großen Verbrauches durch die anwesenden Franzosen besonders für festbesoldete oder für Personen, die von bescheidenen Renten lebten, in eine fast unerschwingliche Höhe gestiegen. Die schwere Finanzkrise endete mit dem Staatsbankrott von 1811. Über Vorschlag des Hofkammerpräsidenten Graf Wallis wurde am 20. Februar ein kaiserliches Patent erlassen, in dem die Herabsetzung der im Umlauf befindlichen Bankozettel auf ein fünftel des Nennwertes angeordnet wurde. An ihrer Stelle gab man sogenannte Einlösungsscheine aus. Gleichzeitig wurde für die alte Staatsschuld nur mehr die Hälfte der Zinsen in Einlösungsscheinen geleistet. Wie ein Chronist berichtet, brachten die Maßnahmen im Lande ,,viele Familien an den Bettelstab, einige Personen begingen aus Ver– zweiflung Selbstmord"20 ). Um Manipulationen zugunsten einzelner Personen zu verhindern, wurde das Patent in Steyr erst am Tage seiner ersten Wirksamkeit, am 15. März 1811, um 5 Uhr morgens, bekanntgegeben21 ). Steuern und Taxen waren von diesem Tage an, wenn sie in Bankozetteln bezahlt wurden, in fünf– facher Höhe, oder mit neuen Einlösungsscheinen einfach einzuheben. Gehalte, Pensionen oder Provisionen waren ebenso entweder in Ein– lösungsscheinen oder in fünffachem Wert der Bankozettel auszuzahlen. Alle Teuerungszuschläge bei Löhnen oder Gehältern wurden mit dem vorerwähnten Tage aufgehoben22 ). Zum Schaden des Magistrates 11 nötigten 19 ) LV 7, 19. 20 ) LV 4, 356. 21 ) LV 1, 786. 22 ) RP 1811 A, 86, 158. 11
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