Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 29, Oktober 1969

den genannten Schätzwert aufzukaufen. Zu seiner Überraschung erhielt der Magistrat rund neun Monate später einen Kaufvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt, der jedoch aus 5000 Gulden lautete. Aus Grund des im Vorjahre gefaßten Beschlusses fertigten der Bürgermeister, die Magislratsräte und die Gemeindefürsprecher trotz des erhöhten Kaufpreises den Vertrag. Damit war das Kloster endgültig in den Besitz der Stadtverwaltung übergegangen und am 28. Mai (78? konnte 11ta= gistratsrat Schellmann im Rathaus über den „Fürgang" der Übergabe berichten.") Der Hochaltar der Kirche wurde über Antrag des Kreisamtes vom 27. April 1787 der pfarre Thanstetten überlassen. Einige Wochen später wurde der Magistrat verständigt, daß nicht nur der Hochaltar mit dem Tabernakel, sondern auch das Kruzifir der Kirche, das Fastenbild, die Pyramiden, die Antipendien und der Altarstein gegen (Quittung der genannten pfarre ausgehänbigt werden solle. Im September (789 bewilligte das Kreisamt, daß ein Antipendium und das „Eöle- stinerinnentabernakel" gegen (Quittung dem Magistrat übergeben würde. Das Lenefiziatenhaus des Grdens in der Stadt Nr. 95 kaufte der Kassenkontrollor der hauptgewerkschast, Franz Anton Kuen, und bewarb sich unter Hinweis aus diesen Besitz um das Bürgerrecht der Stadt.") Das Nonneirkloster diente in der Folgezeit verschiedenen Zwecken. Nach Vornahme einiger kleiner Reparaturen wurde hier ein Arbeitshaus untergebracht und in diesem eine „Wollen gespinst Faktorey" eingerichtet. Jur Anschaffrutg der „Falto- rey Nothwendigkeiten", also der zum Betrieb der Wollspinnerei notwendigen Einrichtung, verlangte der Magistrat von der Landesregierung einen Vorschuß von 500 Gulden. Die in Steyr befindliche k.k. Jollegstätte bewarb sich um das vordere Sprechzimmer des Klosters, das zu Aufbewahrung der „außer Handel gesetzten Waren "verwendet werden sollte. (739 wurden Verhandlungen „wegen Herstellung des Er Lelestiner Kloster zum Kriminalgerichts Haus" geführt. Weitere kaiserliche Verordnungen wurden erlassen, die die kirchlichen Angelegenheiten bis ins Kleinste regelten, so z.B. ein verbot der Wallfahrten und Prozessionen ganzer Gemeinden.") Den „Untertanen" mußte auch die „Schädlichkeit des Wetterläutens und des Schießens mit Böllern" begreiflich gemacht und unter Androhung „mehrwöchiger Eisenarbeit" uittersagt werden. Krämern, die „alber- heit und Unsinn führende Gebetter und Lieder führen" mußten diese durch das Stadtgericht abgenommen werden.") Am 16. Ittli (785 wurde auch das Dominikanerkloster aufgehoben, über Bitte» der Bürgerschaft und des Magistrates wurde bei der Landesregierung erreicht, daß die Klosterkirche weiterhin für den Gottesdienst verwendet werden konnte und ihr die paramente belassen wurden, über Auftrag des Kreisamtes hatte die auf dem Ehor befindliche Grgel dem Pfarramt in Urfahr überlassen zu werden.") Das Klostergebäude wurde im folgenden Jahr an den Jeugfabrikanten Daniel pellet und den Weißwarenhändler Anton Schaitner verkauft, die hier eine Manche- "I RP 1786 C.130,231 ; RP 1787,C,200. ’5) RP 1786 B, 163 ; RP 1789 A.381. 161 RP 1784,44 ; RP 1785,147. M RP 1784,84. 1=) RP 1785,301,305.

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