Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 29, Oktober 1969

werden würde, anzusehen fei6 7 *) Nach der Wahl feines Nachfolgers mußte pach- ner wiederholt vorstellig werden, ihn als Stadtpsarrkirchen- und Benesiziatenamts- verwalter sowie als verordneter der Stadt beim ständischen Deputiertenkollegium in Linz zu ersetzen/) Während der Amtszeit Ferdinand pachners kam eine große Anzahl der von Kai- fer Joseph II. angeordneten verwaltungs- und Versa^ungsreformen, die sich natürlich auch auf Steyr erstreckten, zur Durchführung. Die Tätigkeit der Stadtverwaltung erreichte einen so großen Umfang, daß, nach Mitteilung der Landesregierung, „höchsten (Drts" bewilligt wurde, „beim Stadtrat drei Kanzlisten" anzustellen, von denen der erste 250 Gulden und die beiden anderen je 200 Gulden Jahresgehalt erhalten sollten. Am 2\. Juli (783 wurde die bisher oberste Behörde Vberösterreichs, die Landes- hauxtmannfchaft ausgehoben. Diese hatte während der Regierung Kaiserin Maria Theresias längere Zeit den Namen „Kammer und Repräsentation" geführt. Die neue oberste Verwaltungsbehörde nannte sich nun „obderennsische Regierung" oder politische Landesstelle/) Damit wurde das Land, das „immer in einem gewissen Zusammenhang mit Niederösterreich geblieben war, eine eigene Provinz des josefinischen Staates".9) Die ohnehin stark eingeengte Autonomie der größeren landessürstlichen Städte wurde ganz beseitigt. Line (783 erlassene sogenannte Magisiratsversassung, die zuerst für Wien wirksam wurde, löste die Stadtversassung ab. Im Jahre (785 ging auch Steyr der bisherigen Versastungsprivilegien verlustig, womit natürlich auch die Stadtversassung hinfällig wurde. 2(n Stelle des Stadtrates (Äußerer und Innerer Rat) und des Stadtgerichtes trat der Magistrat als bürgerliche Behörde auf. Ihm war jetzt die politische Verwaltung, die Finanzverwaltung und die Rechtssprechung übertragen. Allerdings waren die von den Magistraten der Städte verhängten „Kriminal-Urtheile", zufolge eines Kreisamtsdekretes vom 22. November (785 an das k.k. Appellationsgericht in Wien zur Approbation einzusenden.10) Der Magistrat wurde nun in drei Senate gegliedert, die für die politische und die wirtschaftliche Verwaltung, aber auch für die Strafgerichtsbarkeit zuständig waren. Diese Linteilung fand ab dem Jahre (786 auch in den Ratsprotokollen ihren Niederschlag, beim Magistrat Steyr wurde nunmehr ein politisches Protokoll, ein ökonomisches Protokoll und ein Justizprotokoll geführt. Im Zuge der Neu- und Umorganisierungen wurde im Vktober (785 das k.k. Kreisamt des Traunviertels nach Steyr verlegt, mit kaiserlicher Erlaubnis im 21u= gust (785 an der k.k. Pauptschule eine 4. Klasse geschaffen und endlich (784 ein Armeninstitut errichtet. Dieses war eine besonders dotierte Institution zur Sammlung und Verteilung von Geldern an 2lrme. Es besaß Teile des Vermögens der ausgehobenen Bruderschaften und andere lausende Einnahmen. 2in seiner Spitze stand der Stadtpsarrer. Erst (862 wurde das Armenwesen Sache der politischen Gemeinde. 6) RP 1782,50 ; RP 1786 A,58 ; RP 1786 D,40. 7) RP 1787 B,33 ; RP 1787 A.99. =) LV 4,343. ’) LV 8,10. I0) RP 1785,280. 5

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