Trotz des am 14. (Oktober (809 abgeschlossenen Friedens verblieben die Franzosen noch im Lande. Aus Steyr zogen sie an: 4. Jänner (8(0 ab. Noch kurz vor dem Abmarsch forderte der mehrere Monate die Stelle eines Stadtkommandanten versehende (Oberstleutnant Marquis 882 Gulden für von ihn: bezogene Waren. Da ihnl seitens des Magistrates keine Zusage gemacht worden war, wollte man mit ihm noch darüber verhandeln. Marquis hatte sich nämlich gleich bei Antritt seines Dienstpostens mit dem Magistrat über ein „traitement" unterhalten. Damals schlug er vor, ihm täglich 200 Gulden zu zahlen, als Gegenleistung wolle er die „Stadt auf alle 21rt beschützen" und auch nicht mehr von ihr fordern.43) Außerdem hatte er von der Stadt für feine Bedienten und Sekretäre Geld und Bekleidung erhalten. Wieder war wegen der beträchtlichen Kriegslasten kein Geld in der Stadtkasse. Dazu drängten Gläubiger auf Rückzahlung, wie, z. 23., die Pauptgewerkschaft, der die Stadt im Jänner (8(0 noch 29.000 Gulden schuldete, die zu Bezahlung von Besatzungskoften verwendet worden waren. Ls wurde auf Rückzahlung gedrängt, da die Stadt nur 4 % Zinsen zahlte und die Pauptgewerkschaft für benötigtes Leihgeld 5 % zu entrichten hatte.4') Neuerlich wurde der Weg gewählt aus dem Verkaufe des Pauptgewerkschaftsanteiles stammende (Obligationen zu veräußern. 2lm (7. Juli erschienen der Bürgermeister und das Mitglied des Bürgerausschusses Mayrhofer beim Kaiser in 2ludienz, der genehmigte, daß pof- kammerobligationen zum Nominale von (00.000 Gulden al pari zur Bestreitung der durch die Franzosen entstandenen Kosten ausgezahlt würden. Es wurde nun beschlossen, jedem, der anerkannte Forderungen zu stellen hatte, die pälfte davon in barem Gelde auszahlen zu lassen, die andere Pälfte, für die ab >. Juli von der Stadt 4 % Zinsen gezahlt wurden, sollte in 4 % igen (Obligationen abgegeben werden.33) Die französischen Revolntionsideen von Freiheit und Gleichheit drangen trotz aller Polizeimaßnahmen ins Land3') und damit auch nach Steyr. So wurde der Buchhändler Kaltenböck wegen Führens „schädlicher Staatsschriften" neben einem verweis zur Zahlung von 25 Gulden an das Armeninstitut verurteilt. Im Magistrat kam am (6. Juni (8(0 zur Sprache, daß eine 2lnzah> von Mitgliedern der Bürgermiliz bei der Parade anläßlich des Geburtstages und Namensfestes des Kaisers und „bei sonstigen Dienstleistungen weggeblieben" war. Man beschloß, jene vorzuladen, um ihnen ihren „Starrsinn und Ungehorsam" vor Augen zu führen, und sie „ernstlich und unter Androhung eines unvermeidlichen Arrestes von sechs Stunden bei jeder künftigen Dienstvernachlässigung" zu verwarnen.33) Es ist begreiflich, daß in einer Zeit der hart aufeinander folgenden Kriege mit den Franzosen, die zivilen Belange der Stadt in den Hintergrund gedrängt wurden und man bereit war, (Opfer zu bringen, um den Feind aus dem Lande zu bekommen. 4») RP 1810 A,1. 4») RP 1810 A.11. »I RP 1810 A,224,228,240,245,311. 5') LV 8,13. ») RP 1810 A.153, 195. 47
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