Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 29, Oktober 1969

Steyr stationierten Truppen erließ Mbersileutnant £. De Leau am (7. Mai eine Kundmachung, mit der er oerfügte, daß es jedem Soldaten verboten sei, mehr als in den bezüglichen Vorschriften vorgesehen war, von seinem (Quartiergeber zu fordern. Zuwiderhandelnde hätten mit einer Mindestarreststrafe von acht Tagen zu rechnen. Weiters hieß es in dieser Kundmachung: „Jeder Ausbesserung der Kleidung und Wafsenstücke darf der Magistrat kein Gehör geben, ohne daß der Kommandant seine Bewilligung hiezu gegeben habe. Jede Requisition, welche ohne diese Vorschrift gemacht wird, wird wie eine Plünderung angesehen und als solche bestraft."") In der Folgezeit waren noch sächsische und bayrische Truppen in der Stadt ftationert ; im Monate Mai waren es insgesamt 52.447 Mann/3) die untergebracht werden mußten. Natürlich wurden von den Besatzungstruppen bedeutende Sach- und Geldleistungen gefordert. So berichtet, z. B., das Ratsprotokoll vom 50. November 1809, daß die Fleischhauermeister feststellten, für die Tafel des Generals Saint Germain das notwendige Fleisch nicht mehr zu festgesetzten Preisen herbeischaffen zu können, „weilen dahin nur das vorzüglichste Fleisch ohne Bein und Zuwag" abgegeben werden mußte. Die Meister wollten wissen, wer diese Lieferung bezahlen werde, weiters begehrten sie vom Magistrat auf Grund dieser Lieferungen einen Vorschuß, da sie nicht in der Lage wären, so große Summen vorzustrecken. Es wurde ihnen versichert, daß die Tafelkosten eines Divisionsgenerals, wie in den früheren Jahren, vom Land beglichen würden; bezüglich eines Vorschusses wolle man ihnen, „so viel als die Kräfte hiesiger Kaffe zulassen" würden, geben.44 45 6 47) Eine Ausnahme bildete die bayrische Besatzungskompanie, von Reuchlin, die keinerlei Requirierungen in der Stadt vornahm. Ihr Kommandant, (Oberleutnant Schmid, erwarb daher die Achtung der Steyrer. Die (Österreicher besiegten Napoleon bei Aspern, sie erlitten aber am 5. und 6. Juli eine Niederlage bei Wagram. Es mußte der Friede von Wien-Schönbrunn geschlossen werden, der dem österreichischen Staate nicht nur bedeutende Gebietsverluste, sondern auch ungeheure Kontributionen und Requisitionen brachte. Dem Lande ob der Enns wurde eine Kontribution von 45,600.000 Gulden vorgeschrieben, der vierte Teil dieses Betrages sollte sofort abgeführt werden. Um den auf Steyr entfallenden Anteil zu beschaffen, wurde am 9. August (809 beschlossen, von der Bürgerschaft Darlehen aufzunehmen, um so (6.000 Gulden aufzubringen. Die hiefür vom städtischen Kassenamt auszustellenden Schuldverschreibungen wurden mit 6 % verzinst, sie konnten erst nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten eingelöst werden. Alle Viertelmeister wurden aufgefordert, die Bürger zur Zeichnung anzuhalten, „zum Nutzen der Stadt und zur Vermeidung aller Nachteile".4?) Weiters wurde der Beschluß gefaßt, von den vermögenden Stadtbewohnern einen kurzfristig rückzahlbaren vorschußbetrag von 41.000 Gulden zu verlangen, da viele der Steyer Bürger nicht in der Lage waren, etwas zur Kontribution beitragen zu können, sollten sie eine Abgabe, für die man das Personalsteuerpatent von Niederösterreich als Maßstab nehmen wollte, leisten. 44) Broschüren und Aktenstücke als Beilage zur Geschichte der Stadt Steyer, St.A.,K.XI,L.43,Bd.14. 45) LV 6, 21. 46) RP 1809 A,193,195. — General St. Germains Tafel kostete der Stadt 15.539 Gulden 2 Kreuzer. In ähnlichen Höhen bewegten sich die Ausgaben für andere Generäle. 47) RP 1809 A,161,169 ; RP 1809,174. 46

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