„Zu mehrer Bequemlichkeit für die Menge Schüller" wurde vom Kreisamt (787 angeordnet, bafj aus das Schulgebäude in Aichet ein Stockwerk mit zwei Zimmern aufgebaut werden foüe.60) Die Schule in (Ennsborf wurde im gleichen Jahre „ganz aufgehoben" und die Kinder in anderen Schulen untergebracht. Der alte taube Schulmeister Joseph Weber wurde in das Bürgerfpital eingewiesen. Die ihni bisher er fundo domeftico zutn Lebensunterhalt angewiesenen so Gulden wurden ihm entzogen und dieser Betrag dem Schulmeister in Aichet ausgehändigt, bannt er ihn für den Unterhalt eines Schulgehilfen verwende?') Über Einspruch wurde dann im Herbst (790 der Gemeinde Ennsdorf erlaubt, auf eigene Kosten einen Lehrer zu unterhalten, doch hatte der Stadtschnllehrer Kätzler die Ennsdorser Kinder von „Zeit zu Zeit" zu beschreiben. Im selben Jahre suchte die Gastwirtin Rosalia Brein um Erlaubnis an, eine Tanzschule errichten zu dürfen, was ihr als „polizeiwidrig" untersagt mürbe.62) Für die jährlich abzuhaltenden Prüfungen der Schüler stellte der Magistrat an zwei Tagen der Woche für einige Zeit bas Ratszimmer zur Verfügung.62) Für die Erhaltung der Schulen wurden verschiedene Wege der Geldbeschaffung beschritten. So hatten ab (788 bei allen verlassenschastsabhandlungen gewisse Beträge für den Schulsond einbehalten und im Wege des Kreisamtes an die Landesregierung eingesandt zu werden. Überstieg die verlassenschast einen Betrag von 300 Gulden, so waren von Adeligen, von „Honoratioren" und Handelsleuten 2 Gulden und von allen übrigen Ständen t Gulden einzubehalten.") Auch die Kriegsrüstungen erforderten lausend Geld. Für das Jahr (789 wurden der Stadt (968 Gulden 2( Kreuzer z Pfennig Kriegssteuer vorgeschrieben. Im Vorjahre war für diesen Zweck durch einen Erlaß der Landesregierung die Besteuerung der Gehalte und Pensionen verfügt worden. Bei einem Iahresbezug von 501 bis 4000 Gulden wurden 5 bis (2 %, bei einem solchen von 400( Gulden bis zum höchsten Bezüge (3 % abgezogen.66) In der Ratssitzung vom 8. Oktober (?9( berichtete Magistratsrat Schellmann über die Privilegien der Stadt. Die Anmeldefrist für ihre Verlängerung lief bald ab und er überließ es den Bürgerausschußmitgliedern und Ratskollegen die erneuerungswürdigen Freiheiten zu bestimmen. Die Anwesenden beauftragten den Referenten bei der Regierung in Wien um die neuerliche Gewährung des Stapelrechtes unb um die Verfügung, daß weiterhin in den umliegenden Orten außer den viktualien keine Kaufmannsware seilgeboten werden dürfe, zu beantragen. Auch glaubte man um die Abhaltung der beiden Iahresmärkte sowie der Wochen- märfte ansuchen zu müssen. Der Magistrat ließ sich jedoch Zeit, so daß er schließlich (793 aus Wien ausgefordert wurde, um die Bestätigung seiner Privilegien anzusuchen.66) (787 wurde die Einführung von Personalbeschreibungen der städtischen Angestellten gefordert, soserne eine solche Einrichtung nicht schon bestanden hatte.67) “) RP 1787 A.121. 6I) RP 1787 A.532. “) RP 1790 A,294,412. “) RP 1794,87. “) RP 1788 A.437. “) RP 1788 A.437. “) RP 1791 B, 271, RP 1793 B, 1. 67) RP 1787 A.154. 29
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