Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 28, Dezember 1967

BESTÄTIGUNG . DED BEWOHNER DIESER WOHNUNG ARBEITET IM AUFTRAGE UND FÜR DIE AUTOMOBILABTEIL. DER 3. UHR. ARMEE, QEN.MAJOR STRACHOW. ER STEHT UNTER DEM SCHUTZ DER SOWJET ARMEE. ES IST VERBOTEN SEINE WOHNUNG ZU BE* TREJEN, ETWAS WEGZUNEHMEN ODER ZU,, BE* SCHÄDIGEN ODER SEINE FAMILIE ZU BELÄSTIGEN DER KOMM. DER FABRIK. AG. \/gocmo6eßeNue. Tttumesib 3moJ uöaßmeßbL. /lafomaem no ßfiuuagt/ u, qjuz abmoomqe ßou 3Sß gu-ßOLUHCtiaio qoßonma. TeH. flauoß<x Cmßaxoba. Oh cmoccrn nog jOLugujnou. KßoccHOÜ. CLßMuu.. Bxoq 6 nba.ßmeß)f janße ugen Hembjji om' HU.Ma.mb UJibb noößextgamb uMy ugecmßo usru otfu.7n.amb ceMbfo. UJjm deji-JACLUMjieß-tlyx. UoMeHqaHm aömo^aöoqa.. 91 V 21adi ber Besetzung von Stevr-Mst durch Sowjettruppen wurden in den Steyrwerken Reparaturen fiir die 2hitomoLnlabteiIung der Ukrainischen Armee durchgeführt. Ilm die mit dieser Arbeit Beschäftigten vor irgendwelchen Belästigungen zu schützen, erhielten sie vorstehenden Schutzbrief, der vom militärischen Kommandanten der Fabrik und dem damaligen Direktor der Steyr-Daimler-Puch 21(5, Ejacfer, unterzeichnet ist. 78

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