scheu gestorben), mutzte der Stadtverwaltung Mitteilen, daß auch dieses Ansuchen abgelehnt wurde. Daraufhin beschloß der Rat, „eine günstigere Zeit abzuwarten".19) Nach und nach erreichten die Stadt verschiedene Anordnungen der Landeshaupt- mannschast, die sich aus das vorhandene Kapital der geistlichen Grden und der Kirche bezogen. Kirchenpröpste und Vorsteher der Stadt sollten im März >775 nach Linz berichten, „ob und was für Teil des Kirchengelderüberschusses" dem Normal- schnlsundus zugewiesen werden könnte. Auch die Anmeldung aller Außenstände und Forderungen des Jesuitenordens waren bekanntzugeben. Mrdensangehörigen wurde das Eingehen von Wechselverpflichtungen untersagt. Im vorerwähnten Monate wurde der Magistrat von der „anverlangten Ausweisung der Jesuiten Semi- nari" unterrichtet. „Kirchen- und Bruderschastskapital" und, einige Monate später, die in Verwahrung der Stadt befindlichen „Iesuitenkapitalien" waren zu melden. Allfällige Zinsen für Kapital des Jesuitenordens batten an das Einnehmeramt Linz abgeliefert zu werden.2") Die Gebäude des Mrdens wurden veräußert. Das sogenannte „Jesuiten Gschlössl cum apxertinentis" in Ennsdorf erwarb Ende August >778 im Versteigerungswege als Bestbieter der Gastgeb Joseph Rienzhofer, Mitglied des Äußeren Rates, um 2.540 Gulden?') Das Seminargebäude kaufte ein Jahr später der Müllermeister Ignaz tsarazmüller.22) Im gleichen Jahre wurde auch von der zuständigen Landesstelle die Lrtabulierung der ehemaligen „JesuitenRealitäten" verfügt.22) Den Nonnen des Eölestinerinnenklosters (heute Berggasse 4 — 6) war schon im November >775 verboten worden Aktivkapital auszukündigen, Schulden einzugehen und vor allem, ohne Wissen der „Landesstelle" Novizinnen für den Mrden auszu- nehmen.24) Gbglcich Maria Theresia die Oberhoheit Des Staates über die Kirche begründete, war sie doch eifrigst an der Förderung der katholischen Religion interessiert. Noch >7? > wurde dem Magistrat zur Kenntnis gebracht, daß der Vertrieb „irrgläubiger" Bücher, unter Androhung von Leibesstrafen, verboten ift.25) Im folgenden Jahre scheint man den Besitz eines „verbotenen" Buches bei „Untertanen" milder beurteilt zu haben, denn „cs sollten nicht mehr als 2 Gulden Strafe genommen werden.2^) Die Verbreitung solcher Druckwerke nahm in den folgenden Jahren sehr zu, denn im September >777 wurde der Stadtverwaltung durch Rundschreiben der Landesregierung mitgeteilt, daß an Denunzianten, die Besitzer dieser Bücher zur Anzeige brächten, je Buch > Gulden 50 Kreuzer ausgesolgt würden.22) >770 erhielt der Magistrat den Auftrag, bei Inventuren nach lutherischen Büchern zu forschen,2^) ein Jahr später sogar den Befehl, eine „Visitation wegen der verbotenen Bücher" in der Stadt durchführen zu lassen.22) ”) RP 1773,244,249,271,274,279,295; RP 1774,180,248. -°1 RP 1772,130 ; RP 1775,53,54,67,87,113,120. ’i) RP 1778,33,62,115; RP 1779 B, 6 ; RP 1779,22, --) RP 1779 B, 43. 23) RP 1779,98. 24) RP 1773,294. — Dieses Kloster wurde 1784 aufgehoben. 25) RP 1771.267. 26) RP 1772,138. 27) RP 1777,139. 28) RP 1779,30. 29) RP 1780,39 45
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