von pamngartten am 22. Mai beim Landeshauptmann das „Iurarnent" abgelegt hatte, wurde er „zur Bürgermeisters IDürbe installiert"?) In den ersten Jahren feiner Amtstätigkeit hatte sich der Bürgermeister ebenfalls mit der Beschaffung des wichtigen Getreides für die notleidende Bevölkerung uitd mit der Bekämpfung auftretender Wucherpreife 311 beschäftigen. Die in den Läden am (Dlbcrg ihre Ware feilbietenden Landfleischhauer forderten für das pfuniä Fleisch 4 '/2 bis s Kreuzer ; es war daher zu befürchten, daß auch die drei Fleischer in der Stadt diesem Beispiel folgen würden. Stilen diesen Geschäftsleuten wurde bekanntgegeben, daß sie bei eigenmächtiger Übertretung der vorgeschriebenen preise von 5 bis 3 % Kreuzer je pfund Fleisch mit der Sperre des Betriebes rechnen nrüßten. Auch diese Androhung und verhängte Geldstrafen verfingen nicht. Es kam so weit, daß der Bürgermeister in dieser Angelegenheit beim Landeshauptmann vorsprechen mußte, pier stellte es sich heraus, daß den Landfleischhauern keine Höchstpreise vorgeschrieben wurden, die Stadtfleischer sich hingegen an solche halten mußten und daher beim Vieheinkauf ins Hintertreffen gerieten. Für die Stadt wurde nun festgesetzt, daß für ein pfund „guten" Rindfleisches 4 Kreuzer bezahlt werden dürften?) Ende Juli 1735 mußte Stadtrichter pachner im Rate berichten, daß auf den Wochenmärkten der „Getreidewucher ganz ungefcheucht fortgetrüben" wird. Wenn er die preistreiber vorlade, würden ihm, trotz feines „gerechten Etzfers vor dz (das) publicum nichts alß Ausstöhlungen und Verdruß gemachet". Er beantragte daher, aus dem Ratsgremium einige Herren auszuwählen, die den Stadtgerichtssitzungen zu seiner Unterstützung beiwohnen sollten?) Durch Jahrhunderte gab es in Gberösterreich keine Grundbücher. Als notdürftiger Ersatz dienten in den Städten Einzelurkunden, Ratsprotokolle und Stadtbücher. Erst mit dem „Fürmerkungspatent" Kaiserin Maria Theresias vorn 20. Dezember \77\ wurde diese Lücke geschlossen und kundgemacht, daß in den landesfürstlichen Städten des Erzherzogtums Österreich ob der Enns „ordentliche Vormerkbücher (Grundbücher)" anzulegen wären. „Mit dieser Vorschrift war den oberösterreichischen Städten eine Grundbucheinrichtung zugedacht, wie sic nach den Erhebungen des Gesetzgebers, die dieser in dem Fürmerkungspatent für die lf. Städte und Märkte Niederösterreichs n765 niedergelegt hatte, dort üblich war?) Im April )772 kam das patent im Rate zur Sprache, nachdem zuvor der Sohn des Stadtschreibers, Joseph Knab, seine Dienste „zur künftigen errichtendten Grundbuechsbedienstung" angeboten hatte. Den im Rathaus Ende Dezember >772 versammelten viertelmeistern der „k. k. und landesfllrstlichen Lamergut Stadt" wurde der Inhalt des patentes mit dem Aufträge zur Kenntnis gebracht die Bevölkerung zu unterrichten, daß sie sich ab (. Jänner 1773 „hernach zu halten habe"?) Bürgermeister von paumgartten berichtete, daß ihm in Linz alle „Umstände, die das Grundbuch betrafen", erläutert wurden und „mithin nichts mehr hintere (hindere), womit nicht in Sachen operiret werden könnte". Stadtschreiber Dr. Knab ergänzte die Ausführungen des Bürgermeisters und teilte mit, daß er für den Gebrauch, der mit den Eintragungen beschäftigten Beamten, eine eigene Instruktion entworfen hatte, die er dem Linzer „Landtafelamtsregistrator" vorge- -) RP 1780,3,29. 5) RP 1772,153,156,158,163. ■>) RP 1773,207. 7) LV 33.12 ff. : RP 1772.120.129 8) RP 1772,401 42
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