Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 28, Dezember 1967

Der Bürgermeister war zweimal verheiratet. In erster Ehe hatte er (751 die Witwe Maria Barbara (Eleonore pängerlin zur Lebensgefährtin erkoren?') Nach deren Tod vermählte er sich (745 mit Anna Maria Scharizerin.5^) Über dieser Ehe schwebte ein Verhängnis. In Abwesenheit Angerholzers kam int Juli 1766 im Rate zur Sprache, daß die Bürgermeisterin „völlig von Sännen (Sinnen) zu kommen anscheine... und sich dieser Tage mit einem Stilett und einem Terzeroll ver- jeiten habe". Man kam zum Entschluß, der Geisteskranken die Waffen durch eine Ratskommission in Güte absordern zu lassen. Sollte dies nicht möglich feilt, so sollte man sie mit Gewalt an sich bringen. Ferner wurde verfügt, die Frau zu isolieren, damit Gefahren abgewendet würden und sie „auf einen (Butt Christlichen weg sowohl geist- als auch leiblicher weiß gebracht werden möchte".51 52 53 54 5) Angerholzer war bestrebt, seiner Gattin eine längere Verwahrung zu ersparen, brachte Stadtrichter Großrucker in einer Sitzung im Dezember (768 vor, doch sei der Arzt Dr. Streb dagegen. Das Ratskollegium eittfchied nun, daß es dabei zu bleiben habe, bis der Arzt sie für die Umgebung als ungefährlich erkläre und sie (nach der damaligen Ansicht über Geisteskranke) „weder mit einer Dumm- noch Bosheit ... behaftet feye". Bestünde aber die mindeste Gefahr für andere Personen und wolle sich der Bürgermeister die Wärterin für die kranke Frau ersparen, sollten ihr Eisen angelegt werden. Als sich Dr. Streb auch schriftlich gegen die Freisetzung der Bürgermeisterin aussprach, schlug der Rat das Begehren Angerholzers ab.54) Nach kurzem Krankenlager verschied der Bürgermeister am ie. Jänner i?71 int Alter von 70 Jahren und wurde am Friedhof bei der Stadtpsarrkirche begraben.55) ' Jy e*i Eintragung int Totenregister des Stadtpfarramtes Steyr: „£?. Joannes Sinton Carolus Angerholzer Bttrgermaister und A. K. Mauth Einnehmer." 51) BP 1766,165. 52) Ehematrik 1731, Stadtpfarramt. 53) Ehematrik 1743, Stadtpfarramt. 54) RP 1768,300,324 ; RP 1767.1. S5j fotenreg. IV. Stadtpfarramt. 55

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