nahezu schmucklos gehalten. 21 uv die ebenfalls ans Granit gehauenen Toröffnungen im Hofe, Richtung Stadtplatz, Enns und zum südlichen Hoftrakt, heben sich durch ein reicheres Dekor bemerkenswert ab. Auf der Balustrade des Rathauses stehen in majestätischer Haltung die vier, Johann Jacob Sattler zugeschriebenen prachtvollen, aus Gaslenzer Muschelkalk geformten barocken Frauengestalten. Sie scheinen die Machtbefugnisse der Stadtverwaltung in der damaligen Zeit symbolisch darzustellen. Die erste Figur auf der Brüstung hält Schwert und Waage in Händen — ein altes Symbol des Richteramtes. Um die Füße der zweiten Gestalt, die das Strafrecht personifizieren mag, windet sich eine schwere Wette mit einer Eisenkugel. Wette und Kugel wurden bei der Restaurierung des Jahres tgss entfernt. Die nächste Statue schwingt einen Weihrauchkessel (tumbulum) und hält in der linken Hand einen Weihrauchbehälter (naviculum). Sie deutet auf die Wirchenpatronanz der Stadt hin. Die letzte Figur der Balustrade dürfte die Verwaltung, die auf Grund verbriefter Rechte ihre Tätigkeit ausübt, darstellen. Auf Anbauten des Turmfußes thronen zwei weitere Statuen, von denen eine ein Szepter mit dem Auge Gottes und die andere einen Spiegel trägt. Sie symbolisieren die Allwissenheit Gottes und die Selbsterkenntnis. Johannes Simon Carl kingerholzer (1764 —1770) Mit Johannes Simon Carl Angerholzer tritt erstmalig in der Geschichte Steyrs ein Beamter an die Spitze der Stadt. 2!ls Bürgersohn und Mautschreiber bat er um das Bürgerrecht, das ihm am 4. Jänner (750 erteilt wurde?) Da er zu dieser Zeit nicht Eigentümer eines Hauses in Steyr war, hatte er bis dahin eine für diese Zeit beachtliche Summe von (00 Gulden als „Depositengeld" bei der Stadtkasse zu hinterlegen. Schließlich erwarb er ein Haus am Stadtplatz (heute Stadtplatz 40 — Berggasse 57). Als er inzwischen zum „kaiserlich und königlichen" Mauteinnehmer befördert wurde, bat er im Mktober (747 um Ermäßigung der Steuer für sein „gewerbloses Haus" und daß man ihn, den kaiserlichen Beamten, mit militärischen Einquartierungen verschonen möge. Im folgenden Jahre wurde er Mitglied des Äußeren Rates, ab (754 Mitglied des Inneren Rates und von (759 bis (764 Stadtrichter. Über fein Ansuchen wurde ihm (750 auch die „Täz- amtsverwaltung" übertragen?) Die Richter- und Ratswahlen wurden nicht mehr, wie in früheren Jahren, unter dem Vorsitz des Landeshauptmannes oder des vize- doins durchgeführt, sondern unter Aufsicht des Wreishauptmannes. So gab der fiir Steyr zuständige k. k. Landrat und Wreishauptmann des Traunviertels, von Eckardt, am (4. Jänner (764 dem Magistrate mündlich bekannt, daß er die Wahlen am (8. Jänner vorzunehmen gedenke. Da die Erfahrung zeigte, daß sich immer weniger Bürger der Wahlpflicht unterzogen und bei geringerer Beteiligung an dieser „eine empsündliche correction von hocher Stöhle (Landeshauptmannschaft) erfolgen inöchte", bekamen die Marktrichter den Auftrag, die gesamte Bürgerschaft 311 verständigen, sowohl an der Messe, die jeder Wahl vorausging, als auch beim Wahlakt zahlreich zu erscheinen, da Fernbleibende mit „wirklichem Personalarrest" ') L.V. 3727/1. 4 LV 29,17 ff. 27
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