Br. Lrlefried Mrob atf) Die Bürgermeifter der Stadt Steyr und ihre Zeit (Sottfceung) Thomas Schoiber (1(722—1(733) Johann Derfflmayr (H734—1(739) Franz Joseph willensperger (1(740—1(747) Franz Silvester paumgarttner (s7^8—1(759) Thomas Schoiber (1722 - 1733) Nach dem Rücktritte des Bürgermeisters 2ldam Wilhelm verfügte die niederösterreichische Regierung, daß die Wahl eines neuen Stadtoberhauptes einfach durch Abgabe von Stimmzetteln von den Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rates, ohne Beisein von Wahlkommissären, durchgeführt werde, um der Stadt Rosten zu ersparen.') Diese Wahl wurde am 26. Mai (72( abgehalten, die abgegebenen Stimmzettel wurden unter Verschluß dem Landgerichte in Linz zur Weiterleitung an die Regierung in Wien übermittelt. Der als neues Stadtoberhaupt erkorene Thomas Schoiber blickte auf ein langjähriges Wirken als gewählter Gemeindevertreter zurück,?) ehe ihm in der Ratssitzung am 2j. Jänner (722 bekanntgemacht wurde, daß ihn Kaiser Karl VI. als Bürgermeister Steyrs bestätigt hatte. Im Bestätigungsschreiben wurde Schoiber aufgesordert, „folgsam" jederzeit in der Stadt anwesend zu sein und sich der „Markt Frequentierung" (Schoiber war ja lhandelsmann) zu enthalten. Im bezüglichen Sitzungsbericht ist verzeichnet, daß Thomas Schoiber sein Amt nicht sofort antreten wollte, sich „aber endlich dazue Bcquemet" hatte?) Nach Verlesung der kaiserlichen Wahlbestätigung im Rathause am 26. Jänner, gelobten ein Bllr- gerausschuß und die viertelmeister einzeln durch Handschlag, sowohl dem neuen Bürgermeister als auch dem Stadtrichter „schuldigen gehorsam und parition zu leisten".* 2 3 ') RP 1721,82. RP 1722,2,3,4,210. RP 1724,55. 2) Mitglied des Äußeren Rates 1699 - 1704; Mitglied des Inneren Rates 1705 - 1721; Stadt- und Oberstadtkämmerer 1707 - 1730; StadthaupLmann und Oberviertelmeister 1721 - 1722; Täzamts- uno Ungeldverwalter 1730 - 1733; über Verfügung des Landgerichtes vom 23. 5. 1721 wurde Schoiber auch, bis zur endgültigen Entscheidung durch den Kaiser, provisorisch die Verwaltung des Stadtrichteramtes übertragen (RP 1721,84). 3) RP 1721,199. —Bei dieser Wahl wurde erstmalig eine eigene Wahlsteuer („wähl Täz“) von der niederösterreichischen Regierung vorgeschrieben, über Ersuchen des Magistrates wurde ein Teil dieser neuen Steuer nachgesehen, doch mußte der Magistrat für die zur gleichen Zeit gewählten zwei Mitglieder des Inneren Rates je 12 und für die drei des Äußeren Rates je 6. zusammen 34 Reichstaler, erlegen. — Um die Wahlkosten im Jahre 1724 bezahlen zu können, mußte Bürgermeister Schoiber der Stadtkasse 500 Gulden borgen, da vom „Universal Täx Ambt“ in Wien eine Wahlsteuer von 675 Gulden vorgeschrieben wurde. 3
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