Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 27, Dezember 1966

Tagen, an denen sie fahren konnte, sollte aber auch ihr untersagt sein, Briefe und „Bäckle" (Pakete) unter 20 Pfund Gewicht zu befördern. Die genannte Botin und andere, die Post beförderten, wurden vorgeladcn. Stadtschreiber Dr. Grueber setzte sie von der neuen Verordnung in Kenntnis und teilte ihnen mit, daß in Einkunft nur mehr Fracht- und Avisobriefe für die von ihnen gleichzeitig beförderten waren, mitgenommen werden dürften, von dieser Maßnahme waren vor allem die Schiffmeister und polzhändler betroffen. Die viertelmeister erhielten den Auftrag, den in ihren Stadtteilen wohnenden Boten mitzuteilen, daß sie die Stadtschilde, die sie als Boten auswiesen, abzuliefern hätten. Am »5. Juni 1752 erhielt der Magistrat einen schriftlichen Befehl der Repräsentation und Kamminer, wonach er die aus der Steiermark nach Ungarn „aus- wand-ernden irrgläubigen Bauern" (Protestanten), auf ihrem, unter militärischer Bedeckung erfolgenden Marsche in Steyr „übernehmen und solche samt den mithabenden Geld in gute Verwahrung" nehmen sollte. Um das den Bauern gehörige Geld könnte man die notwendige Nahrung beschaffen. Ein Schiff, auf dem die Protestanten weiterbefördert würden, wäre bereits bestellt, teilte man mit. Als sich der Magistrat an den Pauptmann der in Steyr untergebrachten Grenadierkompanie wandte und ihn ersuchte, die Übernahme, Verwahrung und Bewachung der Bauern durchzusühren, lehnte dieser ab, da er von seiner Vorgesetzten Stelle hiezu nicht beauftragt worden war. Falls der Magistrat die „Irrgläubigen" jedoch nicht übernehmen wollte, müßten sie sofort weitermarschieren, gab der Pauptmann zu bedenken. Auf diese Ablehnung hin, wurde Stadtrichter Gotthard payberger als Stadthauptmann angewiesen, dem Befehle der Linzer Bhörde gemäß, die geforderten Maßnahmen zu treffen. Den von der Stadt beigestellten Bewachungsmannschaften wurde eingeschärft, den Abgeschafften keinen Verkehr mit Leuten aus der Stadt zu erlauben, aber auch niemand aus der Verwahrung zu entlassen. Auf die Anfrage der Stadtverwaltung, was mit den Protestanten weiter zu geschehen habe, teilte die Repräsentation und Kammer mit, daß diese „irrgläubigen Sektierer" nach Ungarn und Siebenbürgen weiterbefördert würden, wo sie beim Bau von Festungen arbeiten müßten, von Steyr wären sie nach Klosterneuburg zu „liffern". Lin weiteres Rundschreiben der vorgenannten Behörde vom 20. Juni brachte zur Kenntnis, daß alle „Leichenbegängnisse auf lutherische 2Irt" verboten mären.53 *) Wiederholt wurde auch auf das verbot „lutherischer Bücher" hingewiesen und der Magistrat aufgefordert, den drei Buchbindern und dem Buchdrucker der Stadt einen Auszug des bezüglichen Verbotsdekretes auszuhändigen.5'') 2Ius einem Ansuchen des Stadtschreibers (Magistratsdirektors) Dr. jur. Ferdinand Matthias Grueber an den Rat vom io. Jänner (755 ist ersichtlich, daß mit „anfang dieses Jahrs die Salaria fixa ihren anfang genohmen...", also die städtischen Bediensteten erstmalig feste Besoldungen erhielten. Dr.Grueber empfing ein monatliches „Fixum" von so Gulden, mit dem er, wie er berichtete, „mit seinem großen Paushalte und der Familie nicht das Auskommen finden könne." von diesem Gehalte sollte auch noch das „unentbehrliche Brennholz beschafft" werden, 53) RP 1752 — 1758, Bd. 162,45,47,80. “) RP 1753,184. 45

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