Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 27, Dezember 1966

chen im gerbst und Winter eine Laterne anzubringen. Diese war am frühen Morgen durch den Marktrichter „aufzustecken" und bei genügendem Tageslicht durch den Erwähnten wieder abzunehmen und zu verwahren?^) Der Magistrat traf auch Vorsorge, um bei einem Brande das übergreifen auf jene Räume des Rathauses, in denen Akten ausbewahrt wurden, zu verhüten. Es wurden vor der Stadtkanzlei und der Steueramtsregistratur eiserne Netzgitter angebracht, da Flammen durch Gitter nicht durchschlagen?2) Wegen eines vom Kaiser bei den Landständen Dberösterreichs geforderten Darlehens hatte die Stadt im Gktober J755 den Auftrag erhalten, innerhalb von drei Tagen alle in der Stadt ansässigen „wohlhäbigen" Bürger namhaft zu machen. Diesem Anträge widersetzte sich der Rat und beauftragte den Stadtschreiber Dr. puebmayr, an den Landeshauptmann einen Bericht zu verfassen, in dem dieser die „ohnvermögenheit" (Unmöglichkeit) den Auftrag zu erfüllen, darlegen follte.* 27 28 * 30 ) Im Jänner des folgenden Jahres verlangte der kaiserliche pof von der Innerberger pauptgewerkschast eine abermalige Vorauszahlung von 40.000 Gulden, wobei die kaiserliche tsofkammer erklärte, dieser Betrag könne auch in Monatsraten von je 5000 Gulden gegeben werden. Auch diesem Ersuchen stand die Stadt ablehnend gegenüber, da der Stahl- und Lisenabsatz rückläufig war. überdies hatte der Landesfürst, für ein ihm gegebenes Darlehen, den Bau einer „Eisen-, Geschmeid-, Messer- und Schwarzblechsabrik" im Lande Kärnten bewilligt, was die Stadt befürchten ließ, daß der Absatz der Gewerkschaft weiterhin sinken könnte. Um sich gegen die Ausrichtung der Fabrik in Kärnten erfolgreich wehren zu können, wurde an die Abte der Klöster Gleink, Garsten und Seitenstetten, sowie an die Stadt Waidhofen an der t)bbs, die ebenfalls betroffen würde, geschrieben?2) In der Folge teilte der kaiserliche Referendar von pistreich dem Kammergrafen in Eisenerz mit, daß aus die Gewährung des Darlehens bestanden werden müßte. Aus „gewissen Gründen" hatte die Eisenerzer Stelle eingewilligt, sie erwartete jedoch von der Stadt, „alß drit Mit vnirten Löblichen Gewerkschafsts Glüd (Glied), daß der Magistrat alle Schritte unternehme, die Auszahlung des Darlehens zu verhindern?") viel Ärger hatte der Magistrat mit dem wöchentlichen Sammeln für die Armenkasse der Stadt. Ls würde in die Sammelbüchsen viel „falsches und Ungäbiges" Geld, oder aber „gar nur Blöchene plättl" (Blechplättchen) geworfen. So sah sich der Rat im Gktober 1754 veranlaßt, die viertelmeister zu beauftragen, in den ihnen zugwiesenen Stadtteilen einmal selbst beim Sammeln mitzugehen und in der Folge immer einen anderen Bürger zu bestimmen, der das gespendete Geld „aus der ksand besichtigen und sodann in die piren legen" sollte. Dem Stadtgerichte waren jene Bürger anzuzeigen, die sich weigerten, etwas zu geben. Sie sollten als Strafe den doppelten Betrag, zu dem sie sich seinerzeit verpflichtet hatten, erlegen müssen. ») RP 1738,332. 27) RP 1738.244. '») RP 1735,266. »I RP 1736, 36, 50,55, 98. 30) RP 1736,103. 24

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