Da dem Magistrate nicht entsprechende Mittel zur Unterstützung der Brandgeschädigten zur Verfügung standen, beschloß der Rat am >o. September <727, den Bürgermeister und den Stadtrichter an den kaiserlichen £jof nach Wien „zu er- raichung ainiger Ejülff" zu entsenden.00) Aus diese Vorsprache hin besah! Kaiser Karl VI. am 2>. Gktober >727, daß durch den Landeshauptmann eine Kommission zur Feststellung des Schadens an Grt und Stelle eingesetzt werde. Diese hatte dann die pöhe des Schadens der niederösterreichischen Regierung und Kammer zu berichten. Als jedoch bis November >728 wegen des pilfsansuchens noch keine Erledigung eingelangt war, fuhr, im Einverständnis mit dem Magistrat, eine Abordnung der Geschädigten nach Wien, um bei der Regierung aus ihre Not zu verweisen und Pilse zu erbitten.* 40 41 42 43 ) Die Ratsprotokolle des Jahres >72y sind nicht mehr erhalten, doch ersieht man aus denen der folgenden Jahre, daß den Abbrändlern >5 Steuersreijahre zugesagt und außerdem Geldhilfe versprochen wurde.4') Der Stadtverwaltung war es schon seit dem Jahre >72> durch die Regierung in Wien untersagt, ohne deren Genehmigung Verpflichtungen finanzieller Natur einzugehen. So wurde den Abbrändlern vom kaiserlichen E?of ein Betrag von 2>.5>2 Gulden als Schadensgutmachung bewilligt. Im Jänner >732 sah sich der Rat, da die Stadtkasse „gänzlich erschöpft" war, außerstande, diese Summe aufbringen zu können. Man hoffte jedoch, durch ausständige Steuern und durch einen Kredit von 5.000 Gulden diese Verpflichtungen teilweise erfüllen zu können. Schließlich forderten die Abbrändler die pälste von 3>.ooo Gulden als Schadensersatz sofort und den Rest innerhalb einer gewissen Frist; obwohl ihnen von Wien nur 2>.5>2,— Gulden zugestanden worden waren. Nach weiteren Verhandlungen gelangten endlich >0.000 Gulden zur sofortigen Auszahlung.40) Eine vom Magistrat gebildete „Feuerkommission" schlug vor, die Eisengewerkschaft zu ersuchen, während einiger Jahre 3000 bis 4000 Gulden zur Wiederherstellung der abgebrannten städtischen Gebäude beizutragen. Dem Bürgermeister wurde auch empfohlen, an die namhaften Städte der kaiserlichen Erblande ein Rundschreiben oder „Patent!" zu Erlangung einer „Brandsteuer" (Geldspende) für Steyr zu richten. Den Geschädigten wurde, über Antrag des Magistrates bei Pos, im Jahre >729 zugestanden, eine Sammlung in verschiedenen Städten des Reiches durchführen zu können, worauf sie ersuchten, ihnen Sammelpässe auszustellen. Am 5. September >732 richtete der Magistrat ein „Bewögliches anbringen" an den kaiserlichen Pof und bat, daß der niederösterreichischen Pofkanzlei bewilligt werde, einen Sammelbrief auszustellen. An dem gesammelten Gelde wollten die Stadt mit einem Drittel und die Abbrändler mit zwei Dritteln partizipieren. Im Feber >733 langte endlich die schriftliche Sammelgenehmigung („kaiserliches Sammlungs Patent") ein. Die Abbrändler baten nun den Magistrat, einen „Nachtrucksamben Paß" für die als Sammler bestimmten Bürger ausstellen zu lassen.40) In der Folgezeit wurde eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die das Entstehen von Bränden verhüten sollten. Bürgermeister Schoiber veranlaßte „zur 3») RP 1727,197,252. 40) RP 1728,276,278,296,304. — Die Kosten der Reise im Betrage von 137 Gulden 34 Kreuzer trug die Stadtkasse. 41) Ende November 1730 setzte der Magistrat eine Kommission ein, die aus dem Bürgermeister, dem Stadtrichter, sieben Räten und vier Mitgliedern der Bürgerschaft bestand, um die Verteilung einer Geldhilfe an die Abbrändler vorzunehmen. ' 42) RP 1732,16 ff. 43) RP 1733,37. 9
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