Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 26, Dezember 1965

Neben den verschiedensten Steuern und Abgaben, die auf der Bevölkerung lasteten,") bedeutete eine weitere Erschwernis die laufenden Truppeneinquartierungen, die sich über verschieden lange Zeiträume erstreckten. Als im Juni 1694 Haiduken (eine ungarische Söldnertruppe) Quartier bezogen hatten, hielten, über Anordnung des Magistrates, während der ganzen Zeit der Anwesenheit dieser Truppe zur Verhütung von Ausschreitungen bewaffnete Bürgerftreifen während der Nachtstunden Wache. Der Rat bewilligte jedem Wächter als Entgelt je Nacht ein ÄchteringJöiet und um zwei Kreuzer Brot. Versuche die beschwerlichen Einquartierungen von Steyr fernzuhalten, scheiterten.") 1697 mußte die Stadt zur Errichtung von Verteidigungsanlagen „wider den Erbfeindt" sechs Zimmerleute und zwei Ziüenschopper nach Ungarn beistellen.") Da der Handel für die Stadt eine wichtige Einnahmequelle bedeutete, war man ängstlich bedacht, auftretender Konkurrenz zu begegnen. So teilte die Stadt Waidhofen an der Ibbs dem Steyrer Magistrate im Juli 1698 mit, daß in St. Peter in der Au ein Getreide- und Warenmarkt „aufgerichtet" werden solle. Der Warenhandel würde auch den Stahl- und Eisenhandel umfassen, was nach Ansicht der Waidhosener Stadtväter, beiden Städten zum Nachteil wäre. Der Steyrer Magistrat wurde ersucht, gemeinsam mit Waidhofen, bei den kompetenten Stellen an der „Hintertreibung" des Marktes zu arbeiten.") Zur Unterstützung Steyrs hatte die kaiserliche Wirtschafts-Untersuchungskommission der Jahre 1687—1689 bei der Regierung beantragt, der Stadt einen zweiten Jahrmarkt in der Dauer von 14 Tagen und einen Wochenmarkt an allen Montagen des Jahres zu genehmigen. Stadtrichter Höger konnte am 5. Juli 1700 seinen Ratsfreunden berichten, daß er das schon so lange erwartete „diploma des gesuchten doppelten Jahrß vnd wahren marckht", neben einem diesbezüglichen kaiserlichen Erlaß an die Landeshauptmannschaft aus Wien mitgebracht hatte.") Die Gewährung dieses kaiserlichen Privilegiums an die Stadt Steyr erregte den Neid der Linzer, was Stadtschreiber Dr. Georg Bernhardt Merckhl anläßlich einer Dienstreise dorthin erfahren hatte. Der Magistrat Linz weigerte sich, die neuen Steyrer Jahr- und Wochenmarktsfreiheiten zu publizieren. Als Dr. Merckhl daraufhin sich mit dem Landschreiber ins Einvernehmen setzte, versprach dieser, die Maritfreiheit Steyrs durch die „nächsten in die Landesviertel gehenden Boten dem ganzen Sattbe bekanntmachen zu lassen."2°) Bürgermeister Schwarzeigl war der Ansicht, das kaiserliche Patent nicht nur in Steyr zu publizieren, sondern überdies noch Abschriften desselben nach Graz, Waidhofen an der Mbs, St. Peter in der Au, St. Gallen, Altenmarkt und Straubing sowie an das Kloster Seitenstetten mit dem Ersuchen um Bekanntmachung zu über-* 20 ") Landsteuer, Rüstgeld, Vermögensteuer, Kopfsteuer/ „Extra"-Kopfsteuer, Flcischkreu- zer, Getränkeabgaben, Aufschlag aus Papiersorten seit 1693 (statt der früheren Stem- pöltaxe auf Eingäben und Dokumente), Stempel auf Spielkarten (seit 1692), Besteuerung der Lohnkutschen und der Kegelbahnen (seit 1692). Mit Patent vom 28. 9. 1693 wurde die unbeliebte Kopfsteuer in eine Kriegssteuer umgewandelt. 1692 hatte von jedem Haus ein halber Gülden für die „Landrekrutierung" aufgebracht zu werden (RP 1692, 36). ") RP 1692, 46; RP 1693, 58; RP 1694, 106; RP 1695, 198; RP 1699, 64; RP 1701, 51. ”) RP 1697, 82. ") RP 1698, 108. ") RP 1700, 106. 20) RP 1700, 137.-—■ Die Stadtverwaltung bat auch Landeshauptmann Graf Franz Joseph Lamberg beim Linzer Magistrate zu intervenieren, daß dieser das Jahr- und Wochenmarktspatent öffentlich kundmache. Der Magistrat in Linz wandte sich ebenfalls an bett Landeshauptmann und ersuchte die Publikatton nicht durchfuhren zu müssen (Jahrmarktsakten, K. IV, Nr. 2475, 2476). 6

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