Obwohl die Bürgermeister», Richter- und Ratswählen schon im Oktober des Vorjahres stattgefunden hatten,3 4 5 * 7 8 ) langte die kaiserliche Wahlbestätigung über die Landeshauptmannschaft erst am 17. September 1691 beim Magistrat ein/) Vor einem Ausschuß der Bürger und dem versammelten Rate bedankte sich der scheidende Bürgermeister Schoiber für den ihm „geleisteten Gehorsam und Respekt" und überließ den Bürgermeisterstuhl dem neuen Stadtoberhaupte Schwarzeigl. Meser ersuchte die Anwesenden, ihm bei der Verwaltung des Gemeinwesens ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Nach der feierlichen Amtsübergabe wurden Bürgermeister und Stadtrichter mit den üblichen Formalitäten zu ihren Wohnungen geführt. Unter den Klängen der Turnermusik wurde vorerst der Bürgermeister heimgebracht, dann erst wurde Stadtrichter Michael Willensperger, dem ein Knabe Richtschwert und Bann- stab vorantrug, vom Äußeren Rate zu seinem Hause geleitet.5) Weitere Wahlen gab es in den Jahren 1693,1697 und 1700, bei denen Schwarz- eigl ebenfalls an der Spitze der Stadt verblieb.5) Im September 1696 hatte der Landeshauptmann die Stadt verständigt, daß in Kürze wieder Wahlen vorgenommen würden?) Dieser Ankündigung folgte ein zweites Schreiben, in dem künftige Abrechnungsmodalitäten in der Stadtverwaltung erörtert wurden. Es sollten alle Beamten (worunter in dieser Zeit die gewählten Vertreter der Bürgerschaft in der Gemeindeverwaltung zu verstehen waren), die nicht über ein entsprechendes Privatvermögen verfügten, bei Antritt des Amtes, in das sie gewählt wurden, eine angemessene Kaution („congruam cautionem") erlegen. Von den . Wohlbemittelten" unter den gewählten Gemeindevertretern sollte die Zusicherung verlangt werden, daß auch ihre Ehefrauen, „cum debita renunctotione ihrer weiblichen Sprüch vnd Freyheiten" (unter schuldiger Aufsagung ihrer Rechte und Freibeiten) mit ihrem in die Ehe eingebrachten Vermögen bei fehlerhaften Abrechnungen der von ihren Gatten geleiteten Stadtämter haftbar gemacht werden könnten. Der Rat beschloß auf dieses Verlangen des Landeshauptmannes vorerst soviel zu veranlassen, „als sich in fachen thun lassen würdt."5) 1697 forderte auch die Wahlkommission, daß die Beamten das eingebrachte Heiratsgut ihrer Gattinnen als Kaution leisten sollten. Die Ursache dieses Ansinnens laa darin, daß ordnungsgemäße Abrechnungen oft erst nach Jahren erbracht wurden?) Während die Stadtväter ursprünglich geneigt schienen einer Kautionsstellung zuzustimmen, hatten sie sich jedoch inzwischen ..die Angelegenheit genau überlegt" und waren der Ansicht, daß eine solche in der Öffentlichkeit „zu der statt vnd der Herren Beambten discredit" ausgelegt würde. So beschloß der Rat einstimmig, daß dieser 3) Als Landeshauptmann (Graf Bamberg in Begleitung des Vizcdoms und des Landschreibers am Morgen des 10. 9. 1690 zur Vornahme der Wahl eintraf, touröd er vor dem Rathaus zur Begrüßung „mit Posaunen und Zinggen (Zinken) angeblasen" (RP 1690, 151). 4) RP 1691, 125, 150. -) RP1691, 152. 5) Die Ende 1692 fällig gewesenen Wahlen wurden auf ein Jahr verschoben <RP 1692, 186) und am 7. und 8. Oktober 1693 durchgeführt (RP 1693, 191). Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine „Examinierung des gemainen Statt vnnd wierthschafftswesens" vorgenommen. Die kaiserliche Wahlbestätigung erfolgte im Mai 1694 (RP 1694 87, 91). — Um sich Wahlkosten zu sparen, beschloß btt Magistrat im Mai 1695, um Erstreckung der Wahlsrist auf drei Jahve anzusuchen, was genehmigt wurde (RP 1695, 100, 149; RP 1698, 117). — Bei der Wahl am 22. 9. 1700 wurde ebenfalls eine Überprüfung der Verwaltung vorgenommen lRP 1699, 43, 69; RP 1700, 127, 149; RP 1701, 118). 7) RP 1696, 139. 8) RP 1696, 157, 158. ’) RP 1705, 11: Am 22. 10. 1705 bemängelte der Landeshauptmann, daß die Steueramtsabrechnungen schon vier Jahre lang nicht gelegt wurden. 4
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