Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 25, Dezember 1964

Wegen des „anno 1663 so vnnerhofft ausgebrochenen Türckhen Kriegs" mürbe die Gemeindevertretung erst 1665 und dann wieder in den Jahren 1668, 1670, 1672 und 1677 gewählt. Schon in jungen Jahren hatte Luckhner reiche Erfahrungen in den verschiedenen Zweigen der Gemeindeverwaltung gesammelt. Lange Zeit war er Mitglied des Inneren Rates, Stadtkämmerer,Brunnen und Brückenamtsverwalter,11) und hatte außerdem die „doppelte Zapfenmaßverwaltung" betreut.12) über Beschluß des Rates der Stadt wurde er Oberschützenmeister der Steyrer „Schützen und Schießsreunde"1«) und in der Bürgermiliz bekleidete er den Dienstgrad eines Fähnrichs. Das Amt des Bürgermeisters brachte in dieser Zeit viele Sorgen, Mühen und Verdruß, es wurde jedoch kärglich honoriert. Wie Luckhner in der Sitzung des Rates vom 11. Oktober 1660 ausführte, war jeder Bürgermeister bisher „mit Mühe und Arbeit überladen" gewesen, doch betrug seine jährliche „Besoldung" nur 25 Gulden. Dieser Betrag reichte bei weitem nicht aus, auch nur die mit der Amtsführung verbundenen unumgänglich notwendigen Ausgaben für verschiedene Verpflichtungen zu decken. Es sei daher nicht unbillig, fuhr er in seinem Berichte fort, wenn er Vorschläge, jedem Stadtoberhaupte in Zukunft auch noch die „Täz vnd Vngelts Verwaltung (Getränke- und Handelssteuerverwaltung)" zu überlassen, die ein Jahresgehalt von 150 Gulden bringe.14 * * ) Das Verhältnis zwischen Innerem und Äußerem Rat und das Übergewicht des ersteren in der Gemeindeverwaltung zeigt nachstehende Begebenheit auf. Als stellvertretender Bürgermeister berichtete das Mitglied des Inneren Rates Galmper- ger im Juni 1673 seinen Amtskollegen, daß bisher weder Bürgermeister, Stadtrichter, Ratsältester noch Stadtschreiber bei Ratssitzungen ein „Käppl (Kappe) aufsezen" durften. Es zeigte sich jedoch, daß dies in anderen Städten geschehe. Nicht nur, daß etliche Ratsmitglieder schon ein hohes Alter aufwiesen, denen es nicht nur der Gesundheit, sondern auch der Autorität wegen zustünde auch während der Ratssitzungen eine Kopfbedeckung zu tragen, sei darüber hinaus zu bedenken, ob nicht der gesamte Innere Rat ebenfalls künftig bei den Sitzungen das Haupt bedecken solle. Diesem Vorschläge stimmten die Mitglieder des Inneren Rates zu, doch wollten auch jene des Äußeren Rates künftig das gleiche Recht beanspruchen. Da aber, wie in der Sitzung ausgeführt wurde, zwischen Innerem und Äußerem Rat in allen landesfürstlichen Städten ein „mercklicher" Unterschied bestehe „vnnd auch sein mueß", wurde der Äußere Rat mit der Einschränkung abgewiesen, daß seine Mitglieder nur dann, wenn sie krank oder schwach wären, sich ebenfalls einer Kopfbedeckung bedienen dürften.1«) Im Wahlakt des Jahres 1668 wird ausdrücklich hervorgehoben, daß in Auslegung des „uralten Consuetudinaribuches der Stadt und anderer vorhandener Dokumente" bisher die Verwaltung und Vergabe aller Stadtämter durch den Inneren Rat ausgeübt wurde. Der Äußere Rat repräsentiere die Bürgerschaft und ihm würden die zu verwaltenden Ämter vom Inneren Rat „verliehen".1«) Nach dem Ableben des Siebenbürger Fürsten Georg Rakoczy am 6. Juni 1660 ließ Kaiser Leopold, die ihm laut Vertrag zugefallenen Komitate (Szatmar und Szabolcs), sowie die übrigen Schlösser und Orte durch eine Armee unter General de Souches besetzen. Obwohl bei diesem Anlasse keinerlei Feindseligkeiten gegen die Türken geübt wurden, eröffneten diese den Krieg. Ali Pascha belagerte im gleichen Jahre mit einem Heere Großwardein und eroberte diese Stadt. Bei den !«) RP 1653, 37; RP 1657, 44; RP 1660, 22. u) RP 1650, 43. 12) RP 1660, 178. w) RP 1653, 113. 14) RP 1660, 178. !5) RP 1673, 165, iß) LV 11. | 5

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