Sohne, wurde im Jahre 1632 das Steyrer Bürgerrecht gewährt..^) Diesem war es beschieden, mehr als 18 Jahre lang der Stadt als Bürgermeister zu bienen4 5 *), nachdem sein Schwager Schröffl Don Manusperg am 19. April 1660 diese Stelle zurücklegte,«) um das Amt eines „Khayßcrlich vud Landtßsürstlichen Eisen Obmanß in Vnter- vnd ober Ossterreich" anzutreten. Landeshauptmann Graf Weißenwolf hatte den Magistrat int Namen des Kaisers aufgefordert, jene Ratsmitglicder, die „einen Burgermaister Zuerwöllen ge- büret, Ihre Vota (Stimmen), wembe Sie zu Interims versechung solchen Amtes" für geeignet hielten, zu veranlassen, das Ergebnis schriftlich und verschlossen dem Stadtrichter Galmpcrger zu übergeben, der es dann dem Landeshauptmanne und dem Vizcdom „zu weiterer Verordnung" übersenden könne. Am 23. April 1660 teilte Graf Weißenwolf der Stadt mit, daß er das Schreiben Galmpergers mit den abgegebenen Stimmen erhalten hatte. Es zeigte sich, daß die Mehrheit der Stimmen Maximilian Luckhuer zugefallen war. Bis zur nächsten Wahl sollte daher Luckhner das „Burgermaister Ambt provisorio modo gethreulich nach Besten Verstaubt.. . vud mit Zueziehung der übrigen Raths- freundt" verwalten. Das Jnterimsgelöbnis mußte er am 29. April morgens beim Landeshauptmann ablegen. Erstmalig führte Luckhner am 1. Mai 1660 den Vorsitz im Rate. Ordentliche Wahlen fanden wieder am 22. September des genannten Jahres statt, sie bestätigten Luckhner im Stmte.7 8 * ) In der vom Landeshauptmanne am 8. Oktober 1661 dem Magistrate übermittelten Wahlbestätigung wurde der neue Bürgermeister zur Ablegung des Diensteides nach Linz beordert. Gleichzeitig wurde dem Magistrate ausdrücklich verboten, neue Verbindlichkeiten einzugehen. Die Eingänge aus Steuern unb Abgaben mögen zu Abzahlung alter Schulden verwendet werden, damit die „Bürgerschaft Vmb souil weniger Beschwört werden möchte". Am 10. Oktober 1672 waren die Wahlen für 1673 und 1674 vorgcnommen worden. Erst nach Einlangen der kaiserlichen Bestätigung im Mai 1673 wurden die Ergebnisse den versammelten Bürgern bekanntgemacht. Bürgermeister und Stadtrichter wurden darnach vom Inneren bzw. Äußeren Rate feierlich in ihre Wohnungen geleitet, während die Stadtturner (städtischen Musikanten) vom Pfarr- turme ihre Weisen erklingen ließen.«) Nach dieser Wiederwahl äußerte sich Bürgermeister Luckhner zu seinen Ratskollegen, daß es „Ihme nicht Lieb sehe . . . in seinem Gegenwertigen schwer vnnd Müehesamen Ambt continuirn (fortwhren) tu müetfen, er habe solches Nichmals gesuecht", sondern, wie bekannt, habe er w"gen seines Alters und auftretender Krankheiten „darvon entledigt zu sein verlangt." Er glaube nicht, daß er dieses Amt noch lange bekleiden könne, „Zumahlen Kr einer ruehe nunmehro vonnöthen habe". Als ihm in Wien zur Wiederwahl von mehreren Räten der n.-ö. Regierung Glück gewünscht worden war, habe er „sich diss wuntsch halber nicht vill bedannckht, sondern villmehr darwider beschwert".«) 4) RP 1632, 34. \ 5) LN 11; RP 1661, 195, 197; RP 1663, 50: RP 1665, 137; RP 1666, 259. RP 1668. 49, 58. 257. 288 305; RP 1670, 103, 242, 306; RP 1671, 93; RP 1673, 102, 106, 127; RP 1677, 220. «) RP 1660, 57. 70. 7) RP 1660, 178. —• Nachdem im Jahre 1643 vom Kaiser genehmigt worden war. daß in den folgenden Jahren die Bürgermeister-, Richter- und Ratswahlen nur alle zwei Jahre durchgeführt zu werden brauchten, erfolgte im Jahre 1673 die Erlaubnis, die Gemeindevertreter alle vier Jahre wählen zu könnm. Diese Genehmigung wurde erteilt, um der Stadt llnkosten zu ersparen iRP 1643, 208. 215; RP 1673, 127; RP 1675, 91; LP 11). 1682 wurden die Wahlperioden wieder auf zwei Jahre beschränkt. 8) RP 1673, 127. «) RP 1673, 131. 4
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